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Betriebliche Gesundheitsförderung

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Geschrieben

Hallöchen, 

Heute hat mich eine Bekannte angesprochen, ob ich nicht Lust hätte in ihrer Firma etwas zur betrieblichen Gesundheitsförderung beizutragen. Sprich eine Gruppe im Sinne von Rückenschule oder ähnlichem und Einzelbehandlungen, meistens Massagen, da es sich um Bürotäter handelt. Das ganze auf 400€ Basis oder per Rechnung (das könnte man alles noch klären). Ich bin Physiotherapeutin, habe jedoch keinerlei Weiterbildungen in diesem Bereich. Darf ich das dann überhaupt machen? Bzw. was denkt ihr darüber? 

Über Antworten würde ich mich sehr freuen. 

Liebe Grüße 

Geschrieben

Hallo Caro,
eigentlich spricht nichts dagegen. Du bist eine staatlich geprüfte Therapeutin und darfst somit in deinem beruflichen Rahmen arbeiten.  Die Fortbildung Rückenschule ist zwar eine Ausbildung , die dir helfen könnte deine Arbeit kompetenter ausführen zu können ist aber nicht zwingend erforderlich. Du hast ja schon einiges an Gruppenübungen in deiner Ausbildung gelernt.  Außerdem ist das erstens, keine Kassenleistung was du da anbietest und wird von den Kassen auch nicht bezahlt bzw. es ist keine Verordnung nötig und zweitens ist das eine Art Fitnessangebot. Ich kenne viele Kollegen, ohne Fortbildungen, die entweder in Fitness-Studios oder als Personal-Trainer arbeiten. Bei den Massagen, solltest du das als eine Art "Wohlfühl- oder Wellnessmassage" angeben, da eine klassische Massage oder med. Massage immer Verodnungspflichtig ist bzw. der Pat. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Onkel Doc benötigt, da falls etwas passiert bist du aus der Verantwortung.
Aber Vorsicht! Ich würde an deiner Stelle abklären, vor allem bei der DRV (Rentenversicherung) ob du damit unter den Freiberuflern fällst. Da gibt es nämlich seit ein paar Jahren eine miese Regelung und kann dich und deinem Arbeitgeber richtig Geld kosten!!!  Hier ein Zitat aus DIESER Homepage. Du kannst dich genauer bei Google informieren.

...zusammenfassend lässt sich sagen: Therapeuten können weiterhin selbstständig tätig sein, jedoch ist der rechtliche Rahmen bei der klassischen „freien Mitarbeit“ deutlich enger geworden. Maßgeblich für die Entscheidung pro oder contra Selbstständigkeit ist immer das konkret ausgestaltete und gelebte Auftragsverhältnis. Wenn Praxen oder selbstständige Therapeuten auf „freie Mitarbeiter“ zurückgreifen wollen, sollten sie daher einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Ausgestaltung des Auftragsverhältnisses einbinden, bevor sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Statusfeststellung stellen.

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    • Guten Morgen Dennis! Ich bin mir ziemlich sicher daß die Symptome von der Oberen HWS kommen. Hattest du schonmal ein Schleudertrauma oder desgleichen?  
    • PERFEKT👍 Eigentlich könnte Ich gleich den Text vom Gianni kopieren und bei mir wieder einfügen und somit antworten😄 Das gleiche habe Ich nämlich auch gedacht. Ich tippe auf eine kompression des N.thoracicus longus, der den Serratur ant. versorgt. Diese Kompression kommt tatsächlich vor beim Rucksack ode Tasche tragen. Frag die Pat. mal auf welcher Seite Sie die Tasche getragen hat. dadurch kommt von oben druck drauf. Ich würde es mit eine TOS-behandlung versuchen. Ich geb dir mal einen Tipp der dich als Therapeut sehr bereichern wird. Kauf Dir das Buch "Das Nervensystem in der Osteopathie von Daniel Dierlmeier" Hier stehen die Behandlungsstrategien für alle Nervenkompressionen drin und wie man sie befundet, was ein Hinweis von den Sympteomen her auf die ein oder andere Kompression hindeutet. Gruß Thomas
    • Ich danke vielmals!!   Lg

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