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Geschrieben

Hallo,

ich habe aufgrund meiner Rückenbeschwerden eine Genehmigung außerhalb des Regelfalls. Bin auf 2 x pro Woche KG angewiesen. Bin seit längerer Zeit bei Praxis A in Behandlung. Habe nun auf Empfehlung bei Praxis B Termine ( zZt. 1x pro Woche). Habe auf dem Rezept in der Praxis A noch 3 Termine offen, die parallel zum anderen Rezept laufen.  Meine Frage ist, ob ich überhaupt 2 Rezepte parallel einlösen kann? Bzw. was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Habe auch das Problem, dass ich in mehreren Wochen kein Termin in der Praxis B habe. Kann ich bei Praxis A ein neues Rezept einlösen (um die Lücken zu füllen), welches dann wieder mit dem Rezept bei Praxis B parallel läuft? Oder sollte ich das Rezept bei Praxis B abbrechen, um keine Schwierigkeiten mit der Krankenkasse zu bekommen? Die Behandlung bei Praxis B tut mir bisher ganz gut. Nur leider ist es dort sehr schwierig dort regelmäßig verlässliche Termine zu bekommen.

So viele Fragen... 

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und viele Grüße 

 

Geschrieben

Hallo Viola,
gut ist das nicht gerade wenn du 2 Rezepte paralell am laufen hast. Hast du die Rezepte auch von 2 verschiedenen Ärzten bekommen?
Denn ein Arzt stellt nicht 2 Verorndungen kurfristig aus, er muss auch die Intervalle einhalten. Außerdem muss sich der Therapeut an die Frequenzen halten. D.h. wenn da 2-3 mal pro Woche steht, muss er die Daten entsprechend eintragen. Wenn jetzt die andere Praxis das auch macht, überschneiden sich 2 Daten. Du kannst nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, also wird jemand Ärger bekommen. Entweder schreibt die Kasse dich an oder einem der Therapeuten wird die Leistung gekürzt. Ich würde an deiner Stelle bei deiner Kasse anrufen und mich mal erkundigen was machbar ist und was du nicht darfst. Die beißen nicht, und du ersparst dir und anderen Ärger!!!

Geschrieben

Hallo Gianni,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich habe die 2 Rezepte von einem Arzt bekommen. Ok, werde mich bei meiner KK erkundigen. Hoffe, dass alles gut geht...

Viele Grüße 

Geschrieben

Hallo,

ich habe mich nun bei der Krankenkasse erkundigt. Die benötigen von mir u.a. die medizinischen Begründungen der einzelnen Verordnungen. Gehen diese aus den Verordnungen hervor oder sind diese vom Arzt gesondert zu erstellen?

Über eine schnelle Antwort freue ich mich. 

Viele Grüße

 

Geschrieben

Komisch, das eine hat aber nix mit dem anderen zu tun.
Die med. Begründung brauche ich, wenn bei der VO außerhalb des Regelfalls angekreuzt ist, und die ist auf dem Rezeptblatt ganz unten anzugeben. Die Begründung müsste der Arzt aber drauf geschrieben haben sonst wird das Rezept von den Kassen abgelehnt. Normalerweise machen die Therapeuten dich darauf aufmerksam wenn das fehlt und bitten dich das korregieren zu lassen. Du kannst dir ja die Rezepte von den Therapeuten kopieren lassen und der Kasse vorlegen, wenn die das haben wollen. Früher musste man "Außerhalb des Regelfalls" vorher von den KK genehmigen lassen, aber mittlererweile sind das nur noch ganz wenige die darauf bestehen. Du kannst ja mal HIER schauen, ob deine dabei ist!

Aber das hat ja nichts mit unserem eigentlichen "Problem" zu tun >:(. Hast du dich bei der KK klar ausgedrückt,
dass du 2 Rezepte von versch. Therapeuten paralell am laufen hast? Oder war denen der Regelfall wichtiger?

Geschrieben

Hallo Gianni,

Danke für deine schnelle Hilfe ?.

Bei mir liegt eine Genehmigung außerhalb des Regelfalls vor. Also müsste dann ja die medizinische Begründung auf der Verordnung stehen. 

Ich habe der Krankenkasse mein Problem geschildert und denen mitgeteilt, dass ich 2 Rezepte bei unterschiedlichen Praxen laufen habe und nachgefragt, ob das ein Problem sei. 

Ich werde jetzt erstmal die Verordnungen dort hinschicken. Mal schauen was dann passiert..

viele Grüße

Geschrieben

Gute Morgen!! Möchte auch mal kurz was dazu sagen. Also zwei gleiche Diagnosen parallel laufen lassen das geht einfach nicht. Egal ob zwei verschiedene Praxen. Da nützt auch nichts das eine Rezept im Ausnahme des Regelfalls mit med.Begründung vom Arzt ausstellen zu lassen. Was geht ist.z.b Krankengymnastik und das andere Rezept mit Lymphdrainage, zb. bei Knietep. Wie Gianni oben schon schriebe hat das nix damit zu tun. Von den Kassen ist festgelegt wieviel Rezepte nacheinander möglich sind. Wirbelsäulenprobleme sind 3 Rezepte möglich, Bei Extremitäten sogar 5. Ist dieses sog. "Regelfall" ausgeschöpft dann muss der Pat. normalerweise 3 Monate warten auser der Arzt begründet diese, z.b. bei chronischen Problemen, und dann kommt der Ausnahme im Regelfall, das mit einem Kreuzchen in der Folgeverordnung vermerkt wird. Aber das geht nur nachdem z,b. bei WS problemen auch alle 3 Rezepte eingelöst wurden, das muss erst fertig sein bevor man i.ausnahme des Regelfalls machen kann. Wenn du so schlecht TErmine in Praxis B bekommst Viola, darf Ich fragen warum du nicht das Rezept erst in Praxis A fertig machst? Oder bist du so unzufrieden? Ich verstehe es wenn du lieber zur Praxis B möchtest aber da ist es immer am besten erst die Paar mal zu ende zu machen und dann mit der Folgeverrodnung bei der neuen Praxis anzufangen, und nicht mitendrin wechseln. Wenn du z.b.  3 mal in Praxis A warst, würde Ich dieses Rezept entweder erst fertig machen, gerade wenn die ja sowieso nicht so schnell Termine haben. Oder das Rezept wird halt abgebrochen und mit einem neuen in Praxis B angefangen, mit rübernehmen ist einfach schwierig. Bist du befreit von den Rezeptgebühren? Wenn nicht dann hast du bestimmt schon die Rezeptgebühren gezahlt, das gibt weng ein kuddelmuddel und auch schwierigkeiten. Die leittragenden sind dann immer wir Praxen. l.g.

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