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Dauer EAP/ Therapiezeit

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Geschrieben

Moin, 

zur Zeit  befinde ich mich in einer BGlichen Nachbehandlung nach Kreuzbandplastik. Aber irgendwie gibt es ständig Diskussionen bezüglich Therapiezeit und die Abrechnung weil die BG ja angeblich nicht gut bezahlt... was ich bei durchschnittlichrn Rezeptwerten von über 600€ nicht ganz nachvollziehen kann. 

Angefangen hat alles damit das ich zu allererst ein KG Rezept mit Inhalt Physiotherapie, Lymphdrainage, Elektro Therapie und Eis Behandlung hatte, Zeitumfang 80 Minuten gesammt und zusätzlich ein MTT Rezept über 60 min. Vom KG Rezept wurden lediglich an manchen Tagen 20 Minuten erfüllt und an anderen 40, nur das MTT Rezept vollständig. Begründung für die nicht Umsetzung war das dies nicht nötig sei. Unterschreiben müsste ich jedoch für die volle Leistung. 

Nun habe ich ein EAP Rezept welches laut Handlungsweisung der BG eine Therapiezeit von 120 Minuten beinhalten soll. Also 30 Min KG, 30 Min Physikalische Therapie und 60 Min MTT. Umgesetzt werden jedoch nur KG und die MTT, wobei man mich strikt dazu anhält die Trainingsfläche nach 60 Minuten zu verlassen obwohl die Einrichtung sich auf ihrer Internetseite im Bezug auf die EAP mit 30 Min KG und 90 Min MTT bewirbt was eine Gesamt Therapiezeit von 120 Minuten macht. 

Wohlgemerkt den Erhalt von Physio, Physikalischer Therapie und MTT werde ich jedes Mal angehalten mit meiner Unterschrift zu bestätigen. 

Nun Frage ich mich was Richtig ist und wie ich mit der Situation umgehen soll da ich diese Art von Umgang mit Rezepten, Abrechnung und Therapiezeit so aus der Vergangenheit nicht kenne. 

Vielleicht hat wer einen Rat der sich damit auskennt. 

 

Geschrieben

Hallo Retszaff,
ich musste mich auch erstmal schlau machen, da ich diese Leistung nicht abrechnen kann. Das geht nur wenn man über eine entsprechende Zulassung und Einrichtung verfügt.  Aber es ist nach meinen Kenntissen so, dass die BG-Verordnungen nach so genannten "Zeitintervallen" abgerechnet werden. Auf der Verordnung müsste die Leistungsziffer und das Zeitinterwall drauf stehen. Jedes Zeitinterwall entspricht einer Behandlungszeit von 10 min. Wenn der Betreiber Elemente aus der " Erweiterten Ambulanten Therapie" einzeln erbringt und abrechnet ist das OK. Dann sollte er aber nicht die 63,50 € Tagespauschale in Rechnung stellen, sondern nur die einzeln erbrachten Leistungen. Denn bei der Tagespauschale ist es tatsächlich so, dass 120 Minuten pro Tag nicht unterschritten werden sollten. Da würde ich mich beim Eigentümer der Praxis noch einmal erkundigen, bevor man bei der BG nachfragt. ;)

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