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Regelfall etc..

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Geschrieben

Hallo Forum,

Bisher ist mir bekannt dass es im Regelfall eine Erstverordnung (EV) und dann bis zu zwei weitere Folgeverordnungen gibt (FV).

Danach können dann, nach Ärztlicher Prüfung weitere Rezepte ausserhalb des Regelfalls (AR) ausgestellt werden,

oder nach Ablaug 12 Wochen Frist vom letzten Behandlungstermin des Vorgängerrezeptes aus bis zum 1. Termin des Neurezeptes dann wieder eine Erstverordnung.

Bei einem Wechsel des ICD Codes zwischen den Rezepten ist wohl auch wieder eine Erstverordnung einzureichen.

Fragen:

- Wie verhält es sich allgemein wenn der Arzt wechselt, auch mehrmals,  bezüglich der Abfolge EV-FV-FV-AR?

- Ist zur Beurteilung der Abfolge EV-FV-FV-AR der ICD Code oder der Indikationsschlüssel ausschlaggebend?

- Wie verhält es sich wenn der Indikationsschlüssel wechselt zwischen der Abfolge EV-FV-FV-AR ?

Wechsel sind ja möglich von WS1 nach WS2 bzw EX1/EX2->EX3, AT1->AT2, LY1->LY2, LY2->LY3.

 

Gibt es hierzu vielleicht allgemein Beispiele, Beschreibungen oder eine Art FAQ?

Danke für eure Hilfe!

Geschrieben

Ich kenne das so, das bei 3 Repzete evtl 3 Monate Pause ist. Vom letzten Termin des Rezeptes. Wenn Pat chronisch aber weiter behandelt werden muss. Wird ne Antrag bei der Kk gestellt. Hausarzt zb trägt den Diagnoseschlüssel ein. Kommt was dazu ja dann muss zusätzlich eins ausgestellt werden. 

Geschrieben

.. Auch hinsichtlich dieser "Hinweismeldungen":


Das behandlungsfreie intervall ist über / unterschritten
Verordnungsmenge ausserhalb des Regelfalls nicht zulässig.
Die Gesamtverordnungsmenge für den Regelfall ist nicht ausgeschöpft.
Die Gesamtverordungsmenge für den Regelfall ist überschritten
Behandlungsfall enthält keine EV

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