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Wie lange Ausbildung unterbrechen?

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • Ja, das sehe Ich eigentlich auch so und hatte das als Hypothese im Kopf. Ich  tippe auch auf den Atlas der diverse Beschwerden machen kann von Sehstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen. Vegetativ könnte noch etwas in der oberen BWS blockiert sein. Aber dennoch sollte auch das Innenohr von einemHNO arzt abgeklärt werden da  eine Funktionsstörung  des Gleichgewichtsorgans ebenfalls mit Sehstörungen einhergehen kann.
    • Morgen Martin! Also tatsächlich würde Ich bei BSV keine reine Massage machen. Eine Massage könnte die Beschwerden sogar noch verschlimmern. Der Grund ist daß die Rückenmuskulatur reflektorisch anspannt um die Wirbelsegmente zu schützen und stabilisieren. Würde man alles weichkneten dann nimmt man den Körper quasi die letzte stabilität weg. Natürlich können auch die Muskeln schmerzen, aber wenn dann würde Ich das ganze nur sanft entspannen oder ggf. mit Elektrotherapie am schluß der Therapieeinheit arbeiten oder einer heißen Rolle. Die Behandlung eines BSV richtet sich immer nach der Phase der Heilung und natürlich nach dem Befund. V.a. wie stark sind die Schmerzen. In der Akutphase ist eine Stufenbettlagerung wichtig und hier würde Ich LWS-traktionen machen um den Nerv zu entlasten. Traktionen hast du bestimmt schon gelernt. Das ist keine komplizierte Technik und das tut den Pat. gut da du ja genau an der Ursache seiner Schmerzen rangehst. Im späteren verlauf, 2. Phase sollte ggf. auch eine Nervemobilsation erfolgen um die Verklebungen im Nerv zu lösen und Übergang zu LWS mobilisationen. V.a. LWS extensionübungen sind notwendig um dias BS material wieder zurückzubringen. Das ist die Kobra eigentlich eine Yogaübung. In der letzten Phase geht es um STabilisation der LWS mit segmental stabilisierendne Übungen und Rückenkräftigung. Aber wie auch mein Vorredner gesagt hat. Massage würde Ich ehrlich gesagt nicht mach bei einem BSV.  Wenn du das noch lernst am Anfang LWS traktionen kannst du nichts falsch machen und dann vielleicht sanfte Beckenmobi wenn der BSV nicht akut ist und am Schluss kannst du den Pat. noch eine Haltungsschule zeigen und wie er was richtig hebt.
    • Also da muss Ich mich mal einklinken und den Jahn bei seiner Aussage unterstützen. Ja es gibt neben nem Kinsiotape auch ein reines Stabitape das wirklich sehr gut ist und das Gelenk stabilisiert. Gerade wenn die Ausenbänder verletzt, gezerrt sind um die Strukturen zu schonen und das Gelenk still zu legen ist das notwenidge sache im Akutzustand. Aber und da hat der Jan recht. Das Tape ist eine reine Symptombehandlung und am besten ist es immer an der Ursache ranzugehen. Soll der Patient sein Leben lang ein Tape tragen. Mit dem Tape würde noch mehr Muskulatur abgebaut werden und die Stabilität immer schlechter. Das würde bedeutet daß das Tape immer getragen werden, da selbst beim Aufstehen vom Stuhl die Gefahr besteht umzuknicken.  So und soviel Gast Hut_Dr zu dem Halbwissen. Muskulatur ist Hypermobil ??? Häää?? wer hat denn hier halbwissen? Muskulatur kann hypoton sein also zuwenig tonus aber nicht hypermobil. Hypermobil können nur Gelenke sein. Und hier geht es um die Neuromuskuläre Ansteuerung. Eine Instabiität oder Stabiltät des Gelenkes besteh nicht nur aus den passiven STrukturen wie Kapsel und Bänder, es gibt auch noch eine Aktive Stabilität, Muskulatur und Neuromuskuläre. Selbst wenn Bänder lax sind kann man versuchen diese zu trainienren. Man kann durch ein Stabitraining das Nervensystem so trainineren daß die Ansteuerung der Gelenksumgebenen Muskulatur wieder besser funktioniert und der Pat. weniger wegknickt. Ich recherchier mal ob es da sogar belegte Studien gibt. Als Physiotherapeut ist auch unsere inner Pflicht den Patienten zu informieren daß es bessere Methoden gibt, da der Patient hier keine Erfahrung hat. Als ist es richtig daß der Jan aufgeklärt hat daß das Tapen auf Dauer nichts bringt.Am Anfang wenn die Stabiliät noch nicht funktioniert würde Ich auch zum Tapen raten wegen der Gefahr wegzuknicken. Aber es gibt auch Stabitapeanlangen im Kinesiotape.  Es gibt kein Halbwissen, es sind doch Erfahrungen die man mitbring am Patienten. Vielleicht hat der JAn ja auch seinen Sportphysio gemacht und dann wird ihm unterstellt halbwissen zu verbreiten? Also aufpassen mit den Aussagen wenn man eine Qualifikation vom Therapeuten nicht kennt. Das ist genauso wie wenn man sagt Therapie bringt nichts, der Patient muss schmerzmittel nehmen

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