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Triggern bei Spastik

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Geschrieben

Als Ergotherapeutin habe ich viele Jahre manualtherapeutische Erfahrungen mit überwiegend orthopädischen Patienten sammeln können. 

Nun steht mir der Wechsel in eine Praxis bevor, mit vielen neurologischen Patienten.

Ich würde gerne wissen, ob es jemanden gibt, der Erfahrungen mit der Triggerbehandlung bei Spastiken hat. Ich habe mich bisher noch nicht beslesen und frage mich, ob eine solche Behandlung nicht reflektorische Verspannungen zur Folge hätte, in dem Fall also kontraindiziert wäre...

Geschrieben

...also ich sehe da generell kein Problem aber man muss natürlich sehen, wie der "individuelle Patient" darauf reagiert.
Ich habe hier ein Fallbericht bwz. Erfahrungsbericht von einem betroffenen Patienten gefunden:
http://www.triggerpunkt-akademie.de/trigger/images/pdf/Erfahrungsbericht_02.pdf

Außerdem habe ich für dich mal nach "Kontraindikationen" gesucht:

Kontraindikation Triggerpunkt-Massage – Wann sollte auf eine Triggerpunkt-Massage verzichtet werden?

Auf eine Triggerpunkt-Massage sollte laut Experten bei noch nicht verheilten Wunden und bei Verdacht auf Knochenbrüche verzichtet werden. Knochenkrebspatienten sollten aufgrund der erhöhten Frakturgefahr an den betroffenen Knochen nicht mittels Triggerpunkt-Massage behandelt werden. Das gilt auch bei einer Thrombose in der Wade. Durch die Triggerpunktbehandlung könnte im schlechtesten Fall der Thrombus auf diese Art gelöst werden. Leidet man unter der bakteriellen Entzündung eines Muskels, sollte dieser auch nicht mit der Triggerpunkt-Massage behandelt werden.

Frauen, deren Schwangerschaft durch Komplikationen erschwert ist, müssen die Behandlung durch Triggerpunkt-Massagen im Bereich der Lendenwirbelsäule mit ihrem Gynäkologen abklären. Eine Teilkontraindikation besteht bei Patienten, die Marcumar oder Aspirin zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen müssen. Bei ihnen wird zu größter Vorsicht bei der Durchführung gewisser Triggerpunktbehandlungen geraten, da diese als Begleiterscheinung die Entstehung von Hämatomen aufweisen können. Eine Teilkontraindikation betrifft auch Patienten, die ,aufgrund einer Langzeitmedikation zum Beispiel mit Kortison, eine geplante Triggerpunktbehandlung unbedingt mit ihrem Arzt besprechen sollten.

Das ist ein Außzug aus dieser Seite, hier findest du evtl. noch mehr Infos:
https://www.bach-blueten-portal.de/bachblueten-blog/triggerpunkte-triggerpunkt-therapie-triggerpunkt-massage/

Viel Erfolg, Gianni!!!

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Kollesch94:

Definitiv keine gute Idee

Na dann erkläre dich doch auch mal bitte, teile dein Wissen mit uns.
Behauptungen aufstellen kann jeder schnell.

Geschrieben

Danke Gianni, für diese ausführliche und hilfreiche Antwort.

Nachdem ich mich etwas durch die von dir zur Verfügung gestellten Links gelesen habe, bin ich der Überzeugung, es ruhigen Gewissens, nach entsprechender individueller Abwägung, ausprobieren zu können.

Wenn die Zeit gekommen ist, gebe ich mal einen persönlichen Erfahrungsbericht ab ?

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