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Keine Mahn- Bearbeitungsgebühr bei BG?


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Hallo!
Bin gerade dabei meinen Businessplan zu schreiben. Dabei stoße ich auch auf das Thema Zahlungsfristen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.
Nun steht im Rahmenvertrag der BG:
 § 6
Bezahlung

(1) Die Rechnungen sind vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Eingang zu bezahlen.
(2) Wird die Zahlungsfrist vom Unfallversicherungsträger nicht eingehalten, setzt die Geltendmachung eines evtl. Verzugsschadens eine erfolglose Mahnung mit angemessener Fristsetzung (2 Wochen) voraus. Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden.
(3) Die Bezahlung der Leistungen nach dieser Vereinbarung schließt die Geltendmachung von Forderungen gegen den Patienten aus.

Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden?

Warum ist das bei den Krankenkassen möglich und hier nicht? Oder ist das trotzdem mit einem Rechtsanwalt durchsetzbar?

Geht mir jetzt nur ums Prinzip. Stecke selber nicht in so einem Fall.

Hatte mal Arbeitgeber die Arbeitsverträge mit eingetragenen "Klauseln" hatten die vor Gericht nicht haltbar waren. 
Aber bei einer Genossenschaft......? Ist das hier anders zu werten? Dann könnten ja theoretisch die Krankenkassen genauso verfahren. Andere, PI hätten das Nachsehen. 

Schönes Wochenende! 

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