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Gründung Physiotherapie Praxis

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Geschrieben

Guten Abend,

ich hoffe, jemand von Ihnen kann mir weiterführende Hinweise geben.

Ich möchte eine Physiotherapie Praxis eröffnen. Ich selbst bin nicht vom Fach und möchte nicht praktizieren/ behandeln und quasi auch nicht in Erscheinung treten. Für die eigentliche Tätigkeit möchte ich eine Therapeutin/ einen Therapeuten einstellen, der die Patienten behandelt. Ich übernehme die Finanzierung, den betriebswirtschaftlichen Part und stelle Praxisräumlichenkeiten und Equipment zur Verfügung, die den gesetzlichen Bestimmungen/ den der Krankenkassen entsprechen.

Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es? Ist so ein Konstrukt möglich? 

Ich bitte um sachdienliche Hinweise. Der Hintergrund ist eine Art Erbschaft meines verstorbenen Vaters, ich würde seine Arbeit durch einen Fachmann/ eine Fachfrau wieder aufleben lassen.

Vielen Dank, Johannes

 

Geschrieben

Hallo Johannes,
natürlich ist das möglich. Sie brauchen als "juristische Person" lediglich einen fachlichen Angestellten bzw. Praxisleiter, der die Voraussetzungen für die nötigen Zulassungen als "Heilmittelerbringer" mitbringt. Im Gesetzestext heißt es:

Wird eine Praxis in der Rechtsform einer juristischen Person (zum Beispiel GmbH, PartG) betrieben, muss man für die Zulassung nach § 124 SGB V für diese Praxis eine fachliche Leitung bestellen.
 

Anforderungen nach den Zulassungsempfehlungen

Damit die Zulassung bei Beschäftigung einer fachlichen Leitung erteilt wird, müssen gemäß § 124 SGB V folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Therapeut, der die fachliche Leitung übernehmen soll, muss zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sein.

Die Tätigkeit der fachlichen Leitung muss von wirtschaftlicher Bedeutung sein und zeitlich eine übrige Erwerbstätigkeit übersteigen.

Der Therapeut, dem die fachliche Leitung übertragen wird, muss ganztägig als Behandler zur Verfügung stehen. Als Mindestanwesenheitspflicht werden 30 Stunden/Woche angenommen.

Der Therapeut, dem die fachliche Leitung übertragen wird, hat die Durchführung der Behandlung der Patienten, die er nicht selbst behandelt, anderweitig - durch geeignete Maßnahmen - sicherzustellen. Ausgenommen hiervon sind Hausbesuche und die Erbringung von Therapien in Einrichtungen sowie Zeiten beruflicher Abwesenheit von bis zur Dauer von 8 Wochen wegen Krankheit, Urlaub oder Fortbildung.

Die fachliche Leitung muss der Praxis verbindlich zur Verfügung stehen. Sie unterliegt grundsätzlich der Weisungsbefugnis des Praxisinhabers und kann daher nur angestellten Arbeitnehmern, nicht aber freien Mitarbeitern (die nicht weisungsgebunden sind) übertragen werden.

Die Aufteilung der fachlichen Leitung auf Teilzeitarbeitsplätze ist grundsätzlich erlaubt, die Aufteilung ist aber auf zwei Therapeuten begrenzt. Die beiden Therapeuten müssen zusammengerechnet 30 Stunden/Woche in der Praxis anwesend sein. In welchem Verhältnis die Mindestanwesenheitszeit zwischen den beiden Arbeitnehmern aufgeteilt wird, ist nicht maßgebend.

Hier finden Sie noch wichtige Informationen zu Anträgen für die Zulassungen bei den Kostenträgern:
https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/heilberufe/zulassung/index.html

Wenn Sie noch fragen haben, könne Sie sie jederzeit hier stellen. Wir helfen so gut wir können!

Viel Erfolg, Gianni
 

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Gast
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    • Gast Hallo
      Ich brauche jetzt deine Hilfe,ich habe nächste Woche Einstiegtest,un ich möchte gerne wissen was kommt?!Vielen Dank 
    • Guten Morgen! Oft muss man beides Training mit Augen auf und Augen zu. Da man ja zunehmend mehr das eigentlich GLeichgewichtsorgan das im Innenohr liegt trainineren möchte sollte das Visuelle System bei Übungen  ausgeschaltet werden, deshalb Übungen machen mit geschlossenen Augen machen damit das Gehirn nicht in der Lage das ganze über die Augen auszugleichen. Es geht aber nicht darum das visuelle System zu beruhigen es geht eher wie oben schon erwähnt um das ausschalten damit man nur noch das Gleichgewichtsorgan traininert. im Gegenteil die Systeme sollten schon gereizt werden damit eine Anpassung im Gehirn passiert. Das ist ähnlich wie beim Muskelaufbau. Wenn ein Gewicht schwer geht macht man auch nicht weniger Gewicht sondern trainiert trotzdem um Muskelwachstum zu erreichen. Außer das Gewicht ist so wahnsinnig schwer daß man z.b. keine 10-15 widerholungen mher schafft. Auch hier kann es erstmal zu mehr probleme kommen z.b. Muskelkater auf Reaktion auf das Training. Wenn der Schwindel bei Übungen provoziert ist ist es erstmal normal. Sollte der Schwindel aber zu krass sein würde Ich die Übung etwas erleichtern z.bindem man die Füße breiter stellt oder statt tandem den Romberg macht oder statt instabilierUnterlage erstmal auf normalenBoden.  Das GG-system soll aufjedenfall gereizt sein. Wie ein Muskel den man mit einem hohen Gewicht reizen muss damit er sich aufbaut, ist es zu leicht baut man keinen Muskel auf. Ist der Reiz quasi zu einfach passiert dann vom Gleichgewichtssystem auch nichts. D.h. man muss merken ob eine Übung herausforderdn ist. Sollte aber nicht so schwer sein daß diese nicht mehr durchführbar ist oder den Schwindel stark provoziert
    • Lieber @bbgphysio,   deine Antwort ist so ziemlich genau das, was ich schon "geahnt" habe :). Vielen Dank erstmal dafür.   Könntest du kurz auf die Optokinetik eingehen? Hier wären meine Augen ja auf und würde den Visuellen Bereich doch weiter fördern, den ich ja eigentlich weiter "beruhigen" möchte oder?   Oder geht es hier eher um die Gewöhnung an schnell vorbei ziehenden Dingen? Weil so fühlt es sich an, wenn ich diese Streifen durch mein Blickfeld ziehen lasse :).   Dann noch zu den Visus-Freien Übungen: Immer wenn ich diese Übungen mache, habe ich plötzlich ein paar Minuten oder ca. eine Stunde später wieder mehr Schwindel,... ich hoffe das ist genau das Zeichen, das bedeutet, mein Gehirn verarbeitet diese Übungen und ich bin auf dem richtigen weg?!    Denn ehrlich gesagt, eigentlich würde ich im ersten Moment denken, durch die Übungen wird mir erstmal mehr schwindelig, das lasse ich lieber sein :D...    Viele Grüße

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