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Neue Heilmittelverordnung 13

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Geschrieben

Hallo Freunde,

sollte mein Thread hier falsch plaziert sein, bitte ich freundlich ihn an die richtige Stelle zu verschieben.

Ich erhalte von meinem behandelnden Hausarzt, seit Jahren eine Heilmittelverornunng 13 "Maßnahme der Physikalischen Therapie"; Verordnung nach Maßgabe des Katalogs, angekreuzt Verordnung außerhalb des Regelfalls Verordnungsmenge 20x KG- Gerät.

Indikationsschlüssel EX3b und ICD-10-Code I739 Gefäßkrankheit nicht näher bezeichnet; Funktionsstörungen durch Muskeldisbalance; -verkürzung

Nun gibt es seit Januar die neue Heilmittelverordnung.

Hierzu würde ich gerne von Euch wissen, wie die Sprechstundenhilfen bzw. der Arzt weiterhin die Verordnung als langfristiges Heilmittel kennzeichnet?

Was muß hierzu auf der Verordnung vermerkt werden u. wo muß es notiert werden?

Die Kostenübernahme wurde bereits vor langer Zeit durch die Krankenkasse bestätigt.

Wie kann der Arzt auf der Verordnung kenntlich machen, daß sie sein Budget nicht belastet?

Der Arzt wäre selbstverständlich bereit, mir weiterhin die entsprechende Menge an Behandlungen zu verordnen, allerdings scheitert das an der Software. Deshalb hat er mir nun zunächst ein Rezept mit 6 Einheiten ausgestellt. Wie ich gelesen habe gibt es wohl in begründeten Fällen weiterhin eine "Langfristverordnung", nur wie wird dies notiert? 

Das Kreuz bei "Verordnung außerhalb des Regelfalls" u. die Kenntlichmachung einer "langfristigen Verordnung" fehlt.

Ich hoffe Ihr könnt mir meine Fragen zur Ausstellung der neuen Heilmittelverordnung beantworten u. bedanke mich schon jetzt sehr herzlich.

Mit freundlichen Grüßen Medvedev

 

 

Geschrieben

Hallo Medvedev,
die Versorgung der Patienten mit "Langfristigem Heilmittelbedarf" wird jetzt über die ICD10-Codes geregelt.
Es gibt hierzu eine Diangnose-Liste in dem das genau zugeordnet wird.
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf
Eine gesonderte Kennzeichnung und/oder eine Genehmigung der Kassen ist deshalb nicht mehr nötig. 

Hier hast du einen Auszug der KBV:

Langfristiger Heilmittelbedarf

Bei welchen Erkrankungen vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem in einer Diagnoseliste. Bei diesen Diagnosen ist ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse nicht mehr erforderlich.

Ist die Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste enthalten, kann der Patient einen individuellen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Für die Genehmigung ist es jedoch maßgeblich, dass die schweren dauerhaften funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen mit denen der Diagnoseliste vergleichbar sind.

Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Geschrieben

Hallo "gianni", hallo Freunde,

herzlichen Dank für Deine Antwort, "gianni".

Man will mir jetzt folgende Heilmittelverordnung 13 ausstellen

Diagnosegruppe EX;

Leitsymptomatik b;

ICD-10-Code: I73.9

Periphere Gefäßkrankheit nicht näher bezeichnet;

Leitsymptomatik: Schädigung/Störung der Muskelfunktion;

Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs: KG Gerät;

Behandlungseinheiten 6

Meine Fragen: 1. Ist so der langfristige Heilmittelbedarf weiterhin für mich gewährleistet?

                        2. Könnte man auch weiterhin statt 6 Behandlungseinheiten, wie bisher 20 -einheiten ausstellen.

Ich bedanke mich ganz herzlich für Deine Mühe. Herzliche Grüße Medvedev

Geschrieben

...so wie es aussieht, ist dieser Schlüssel mit keinem in der Liste für Lang-Heil. verknüpft, bzw. nicht aufgeführt.
Meistens haben diese Sonder-Schlüssel einen Buchstaben davor!
Ich würde mich bei meiner KK genauer informieren bzw. einen Antrag stellen!

Geschrieben
Am 17.1.2021 um 12:49 schrieb gianni:

...so wie es aussieht, ist dieser Schlüssel mit keinem in der Liste für Lang-Heil. verknüpft, bzw. nicht aufgeführt.
Meistens haben diese Sonder-Schlüssel einen Buchstaben davor!
Ich würde mich bei meiner KK genauer informieren bzw. einen Antrag stellen!

Danke für Deine Antwort!

kannst Du mir aus Deiner Erfahrung einen näherrungsweise vergleichbaren ICD-10 Code aus der aktuellen Liste 2021 empfehlen, den mein Arzt/ Sprichstundenhilfe auswählen könnte u. der im weitesten Sinne dem entspricht, was ich bisher verordnet bekommen habe.

Die Nummern sind ja jetzt auch entfallen: früher EX3b jetzt nur noch EX.

Die norwendigkeit der "langfristigen Behandlung" war in der "3" begründet.

Die Schädigung u. der Behandlungsbedarf am Gerät besteht weiterhin, daran hat sich mit dem Jahreswechsel nichts verändert.

Welcher Sonder- Schlüssel käme hier in Betracht?

Mein Behandler deckt EX, WS u. CS ab jeweils mit dem für mich notwendigen KG-Gerät.

Greift hier nicht "Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2", der jeweils in der entsprechenden Rubrik des aktuellen HKL 2021 rechts unten in der Spatle aufgeführt ist?

https://www.kvhb.de/sites/default/files/richtlinie-heilmittel-2021.pdf insbesondere S. 34ff.

Herzlichen Dank für Deine Eure Antworten Gruß Medvedev

 

 

 

Geschrieben

Puhhh. Da bin ich echt überfragt, das ist zu spezifisch und zu bürokratisch für mich🤔 (Dschungel).
Normalerweise wissen das die Ärzte schon, was sie verschreiben können/dürfen und was nicht. Das läuft über deren Programm und wird automatisch mit dem richtigen Schlüssel verknüpft. Wie gesagt, notfalls bei deiner Kasse nachfragen ☝️

Geschrieben

Hallo "gianni", hallo Freunde,

herzlichen Dank für Deine Antwort, "gianni".

Ich frage mich nun, ob ich überhaupt einen neuen Antrag stellen muß/soll? Die Voraussetzung des "Langfristigen Heilmittelbedarfs" wurde mir senerzeit berits genehmigt. Bleibt diese Genehmigung nicht- auch über 1.1.2021 hinaus- nicht bis zur Aufhebung oder Erledigung in Kraft?

Wie ich bereits schrieb wären die Sprechstundenhilfen selbstverständlich bereit mir die Verordnungen weiterhin wie gewohnt auszustellen, allerdings scheitert das bereits bei der Eingabe der bisherigen Verordnungsmenge (20x/VO).

Nun wird befürchtet, daß nach einer bestimmten Verordnungsmenge vom Arzt keine weiteren mehr verordnet werden (Budget).

Erneut herzlichen Dank für Eure Antworten. Gruß Medvedev

 

Geschrieben

...ich verstehe nicht, warum du nicht mit deiner KK sprechen willst, die werden dich sicher nicht fressen! Nur sie haben die Möglichkeit, mit deinem Antrag, zusammen mit der med. Begründung/Attest des Arztes, dass sie dir einen bestimmten Schlüssel freischalten. So ist es nun mal mit den neuen HMR.
Ab 2021 werden (fast) alle bisherige Verfahren und Richtlinien ungültig!

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