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Zuzahlung über die Behandlungskosten und Verordnungsgebühr hinaus

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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen! 

 

Ich habe folgendes Problem: 

Mir wurde 6x Krankengymnastik und 6x Wärmetherapie für die Behandlung von Rückenproblemen verschrieben. Die Praxis für Physiotherapie sagte mir, dass nur 15 min. von der Kasse übernommen werden und das für eine ordentliche Behandlung 25 min. nötig wären und ich diese zusätzlichen 10 min. Privat bezahlen müsste. Nun stellt sich mir die Frage, darf die Praxis das? In Rücksprache mit meiner Krankenkasse wurde mir zugesichert, dass von den Krankenkassen bis zu 25 min. übernommen werden. Somit soll ich neben den 10% Behandlungskosten und der Verordnungsgebühr zusätzlich noch 10 min. pro Behandlung privat bezahlen. 

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.

LG

bearbeitet von TGee1988
Geschrieben

Da krieg Ich jetzt aber echt nen Hals 😡!  Das gibt es doch nicht.  Das ist in keinsterweise wahr. Vielleicht war es früher so, vor ein paar Jahren wo die Kassen uns wirklich noch wenig gezahlt haben.  Da Ich selbst Praxisinhaber bin habe Ich die Preise ungefähr im Kopf. Die Kassen haben erst vor kurzem ordentlich erhöht. Man sagt 1 euro pro Minute sollte die Behandlung kosten. Zum Vergleich. Da wir in einem 20 minuten Takt arbeiten müssten 1 Einheit  mindestens 20 euro sein. Auch vor ein paar Monaten hat die Kasse uns über 20 euro gezahlt für eine Krankengymnastik. Eine 20 min.behandlung ist da locker drin.  Die Ausnahme sind normale Massagen. Da bekamen wir nie mehr wie 15 euro bezahlt was eine 15 minütige Behandlung durchaus rechtfertigt. Nach letzten Preisanpassung bekommen wir für eine Krankengymnastik aktuell ca. 24 euro pro Behandlungseinheit. Da könnte man schon fast auf eine 25 minuten Behandlung hoch.

Eine absolute Frechheit was sich der Herr Kollege da erlaubt. Da fehlen mir echt die Worte wie man seine Patienten so abzocken kann.

Geschrieben

...da muss ich dem Thomas zustimmen. Das riecht nach einer "Profit-Praxis" 😡
Nach den neuen Heilmittelrichtlinien entscheidet der Therapeut zwar individuell, wie lange die Behandlung innerhalb des Rahmens sinnvoll ist, das ist schon richtig. Der Rahmen, der vergütet wird ist aber 15-25 Minuten. Wenn deine Therapeuten also 25 Minuten für sinvoll halten, dann ist das noch in Rahmen, was die Gesetzliche Kasse bezahlt - ohne Aufpreis!

Du kannst dich ruhig auf die neuen Vergütungsvereinbarungen 2021 beziehen. Du findest den Preis und die Dauer der Behandlung in der Liste unter "Allgemeine Krankengymnastik" Positionsnummer:  X0501

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/anlagen_physiotherapie/20210801_Physiotherapie_Anlage_2__Verguetungsvereinbarung.pdf

 

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