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Geschrieben

Hallo,

ich würde gern wissen, ob man sich seinen Praktikumsplatz während der Ausbildung selber suchen darf oder ob die Schule dazu berechtigt ist, Praktikumseinrichtungen auf einer Liste festzulegen und vorzuschreiben, dass die Schüler nur in den aufgeführten Einrichtungen ihr Praktkum absolvieren können. Hab schon auf verschiedenen Seiten im Internet u. a. beim ZVK gesucht, aber nichts handfestes gefunden. Bei mir geht es darum, dass ich nach der Ausbildung Chance auf einem Arbeitsplatz habe. Jedoch entscheidet die Chefin aus einem Praktikum heraus, ob sie mich einstellen wird oder nicht und möchte gern, dass ich zuvor z. B. das freie Praktikum bei ihr absolviere. Tja und was soll ich sagen, die Schule blockt ab und verweist auf ihre Einrichtungen...

Wer weiß Rat?
Liebe Grüße, ich warte ganz dringend auf Antwort.

Geschrieben

Ich kann dir auch sagen wieso du im Internet darüber nichts findest.

Weil das von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt ist.
Also die Prakt.einrichtungen in die du gehst sind Vertragspartner der Schulen. D.h. diese sind vertraglich festgelegt und du kannst dir keine anderweitigen Kliniken oder Praxen suchen die außerhalb diesem vertaglichen Rahmen liegen.
Bei uns konnte sich jeder Azubi ein Platz in einer bestimmten Reha/Praxis wünschen die aber auch Vertragspartner d. Schule war und der Rest wurde in Absprache mit dem Schüler festgelegt. Je nachdem ob er mobil gewesen ist oder nicht.

Geschrieben

Okay. Aber meine Frage konkret danach ist, ob das gesetzlich einfach so möglich ist. Es muss doch einem Auszubildenden möglich sein, ein Praktikum in einer Einrichtung machen zu können, wo er Aussicht auf eine Festeinstellung hat. Es kann doch nicht sein, dass einem Azubi so eine Chance durch vertraglich vereinbarte Sachen der Schule mit anderen Einrichtungen verbaut wird... :(

Geschrieben

Willkommen in Deutschland:)

leider ist das wiegesagt nicht gesetzlich geregelt!

Hier geht es nicht darum, dass du einen Platz hast indem du Aussichten auf eine Festanstellung hast, diese Plätze werden danach ausgesucht, wo für en jeweiligen Fachbereich das Spektrum der KH-Bilder die ihr lernt am besten abgedeckt wird. Was meist auch nicht wirklich annähernd funkioniert.

Geschrieben

Also bei uns wurden die Praktikas auch so geregelt das sie von der Schule ausgesucht wurde. Wir durften auch mit vielem Reden leider keine anderen Stellen nehmen außer es gab einen driftigen Grund,da wurde es einmal gemacht.

Entweder du setzt dich nochmal mit der Schulleitung auseinander und schilderst ihr es und hoffst das sie das interessiert.

Ansonsten gibts nur die Möglichkeit nach der Ausbildung als 400 Euro kraft anzufangen oder mal ne Woche Probe zu Arbeiten.

LG Athari

  • 2 months later...
Geschrieben

Bei uns ist es auch nur so, das man sich das 2 wöchige Reha-Praktikum selbst aussuchen darf. Die Praxis/Rehazentrum in der man dann ist muss auch vorher kein Vertragspartner der Schule gewesen sein. (Muss sich aber ne Erlaubnis vom Thüringischen Ministerium holen). Aber das sind wie gesagt nur 2 Wochen, die anderen Praktika werden auch bei uns zugeteilt.

  • 2 years later...
  • 2 months later...
  • 1 month later...
Geschrieben

Bei uns gibt es auch Kooperationspartner mit denen gesichert ist, dass wir in allen Fachrichtungen einen Platz bekommen. Es sind jjedoch mehr Praktikumsabschnitte als Fachrichtungen und somit können wir auch nach Prüfung der Schule in eine Praxis.

  • 4 months later...
Geschrieben

Bei uns war es so das wir bestimmte Häuser hatten die Pflichtbesetzt werden mussten, aber einige Schüler sind dann über geblieben und könnten dann auch in einer Praxis arbeiten, allerdings erst ab dem 4. Praktikum

Geschrieben

Bei uns an der Schule ist beides möglich. allerdings wird es von unserem Schulleiter lieber gesehen, wenn wir natürlich die Vertragspartner wählen ;)
An deiner Stelle würde ich einfach ganz offen nachfragen. Es zeugt ja schließlich von Eigeninitiative, wenn du dich selbst um einen Praktikumsplatz bemühst - also eigentlich nur positiv zu bewerten !
LG

Geschrieben

Hallo,
ist bei uns auch so. Als Selbstsucher eines Plichtpraktikums, darfst du nur in Krankenanstalten ansuchen, die nicht auf der Liste der Schule stehen. In unserem Fall bedeutet das, man bekommt im näheren Umfeld überhaupt nichts.
Nur für freiwillige Praktika in den Sommerferien beispielsweise gilt diese Regelung nicht.

Geschrieben

Hi,
also ich bin selber Stunden und bei uns ist das so festgelegt, dass wir die Praktikumsplätze vorgegeben bekommen. Wir müssen vorher angeben wo wir eine Möglichkeit hätten zu Wohnen und danach werden die Plätze dann vergeben. Es gibt bei uns eine gewisse Anzahl an Stunden bei denen wir selber entscheiden können in welchem Fach wir noch einmal ein Praktikum machen würden, die können wir dann auch im Ausland verbringen. Da müssen wir uns allerdings dann selber darum kümmern.
Eine allgemeine Regelung gibt es da denke ich nicht, dass ist von Schule zu Schule unterschiedlich... Hoffe ich konnte dir trotzdem helfen.
LG

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