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Verordnung außerhalb des Regelfalles

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Geschrieben

Hallo Physios
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich habe mittlerweile bei 2 Pat. das Theater das trotz schwerer Erkrankungen die Ärzte nicht verschreiben. Es handelt sich dabei um 2 junge Frauen. Die eine hat MS und die andere hat eine angeborene motorische Erkrankung und sitzt im Rollstuhl. Beide bräuchten die Kg dringend um ihren Stand zu halten evtl. zu verbessern.
Meine Frage "Verordung außerhalb des Regelfalls" geht ja erst wenn der Regelfall durch ist also 3 Rezepte mit jeweils 6 Behandlungen. Da sind meine Pat. schon durch. Jetzt weigern sich die Ärzte Rezepte auszustellen weil das angeblich auf ihr Budget geht und das zu teuer für sie wird. Stimmt das? Mir wäre es am liebsten, sie würden jeweils ein Rezept mit 10Behandlungen oder auch mehr bekommen und das halt auf "VadR". Gibt es gestetzlich irgendwo was dazu, das ich die Ärzte dazu bringen kann mehr zu verschreiben ohne ihr Budget anzugreifen?
Meine MS Pat.hat von ihrem Arzt gesagt bekommen sie soll ins Schwimmbad und ins Fitnesstudio gehen. Ich find das eine Frechheit.
Beide haben bei der Krankenkasse nachgefragt. Die Kassen sagen, Pat. kann behandlung bekommen und es greift nicht das Budget an. Aber die Kassen dürfen nichts machen. (Fragt sich wer keine Ahnung von seinem Job hat)
So ich hoffe ihr sehn noch durch.
Gruß Luca

Geschrieben

Hallo, das stimmt was die Kasse zu deiner Patientin gesagt hat. Wenn der Arzt 3 Rezepte mit jeweils 6 Behandlungen verordnet hat... An deiner Stelle würde ich mit dem Arzt telefonisch in Verbindung treten. Du hast nichts zu verlieren und dein Pat. auch nicht. Erzähl ihm, das auf ihn keine Kosten zukommen und begründe die notwendigkeit der Therapie. Also Versuch dein Glück kannst ja mal schreiben ob es geklappt hat. MFG Pinz

Geschrieben

Leider kein Einzelfall :-(
Hab das dieses Jahr schon mehrmals mitbekommen.

Also einer meiner Patienten hatee sich bei der Kasse dann erkundigt und die hat klasklar gesagt, er bekommt sein Rezept und hat sogar selber bei dem Arzt angerufen. 2 tage später hatte der Pat sein Rezept und wir konnten weiter machen. Das Rezept war noch ein Folgerezept (im Regelfall)

  • 4 years later...
Geschrieben

Hallo,

also Verordnungen außerhalb des Regelfalls gehen schon vom Budget des Arztes ab.

Gerade bei MS wäre aber zu überlegen, ob die Patientin nicht bei ihrer Krankenkasse eine langfristige Heilmittelverordnung beantragen kann bzw. wenn die Kasse auf die Genehmigung bei MS verzichtet, könnte der Arzt gleich eine Langfristverordnung ausstellen und dann gehts auch nicht mehr vom Budget ab.

googelt mal nach § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie

Gruß S42

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