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Rückzahlung der Fortbildungskosten

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Geschrieben

Hallo liebe Kollegen,

mich beschäftigt seit längerem ein Problem,dessen rechtliche Grundlage mir nicht wirklich bewusst ist und ich auch keine eindeutigen Antworten im Netz finde.

Ich arbeite seit zwei Jahren in einer Praxis.Seit nun einem Jahr absolviere ich die Manuelle Therapie.Mit meinem Chef habe ich die mündliche Vereinbarung,dass er mir die kompletten Fortbildungskosten übernimmt.Im Gegenzug muss ich mich zwei Jahre bei ihm verpflichten.

Seit einigen Monaten bin ich bei meinem Arbeitgeber nicht mehr zufrieden.Er ist sehr unzuverlässig.Zum Beispielt zahlt er die einzelnen von mir absolvierten MT Module erst Monate später. (dir Fortbildungseinheiten,welche ich 2013 besucht habe hat er erst auf mehrfacher Erinnerung meinerseits im Juli diesen Jahres bezahlt).
auf jeden Fall bin ich sehr unzufrieden an meinem Arbeitsplatz.
Jetzt habe ich ein Stellenangebot in einer anderen Praxis und mir stellt sich die Frage ,ob ich nun die bereits bezahlten Module zurückzahlen muss?

Ich habe niemals ein Vertrag unterschrieben und mir ist von mehreren Seiten berichtet worden,dass eine solche Rückzahlung nicht rechtens ist.

Kennt sich jemand genauer mit der Thematik aus und kann mir weiter helfen?

Vielen Dank im Vorfeld

Liebe Grüße

Geschrieben

Als Arbeitgeber sowas ohne Vertrag zu machen ist fahrlässig. In meinen Augen kann dir nichts nachverlangt werden. Falls doch will der Richter sicher den Vertrag sehen ;)
Fürs nächste mal: bestehe auf einen Vertrag mit klarer Richtlinie, welche Leistungen ausgemacht sind und vor allem wann und was genau passiert, wenn die Zeit nicht voll wird.
Konkretes Beispiele:
1) Kosten werden nach Abschluss übernommen und halbjährlich werden 25% mit dem Lohn ausbezahlt.
2) Kosten i.H.v. werden direkt übernommen sofern man sich 2 Jahre bindet. Geht man früher muss man 25/50/75/100% für jedes nicht voll erfüllte Halbjahr zurückzahlen.

.. nur mal so als 2 Beispiele.

Lg Stephan

Geschrieben

Hallo,
schwierig, aber irgendwie kann ich dich verstehen.
So lange du nichts schriftlich hast bist du auf der sicheren Seite. Bist du beim VPT oder ZVK, wenn ja dort gibt es Anwälte die dich in diesen Situationen umsonst beraten.
Aber solange du nichts schriftlich hast mach dir keine Gedanken.

Geschrieben

Ich würde erstmla versuchen mit meinem AG zu reden & Problem eaus der Welt zu schaffen, wenn es ´nur´ das Geld ist und du sinst zufrieden bist, warum sofort kündigen? man kann über alles reden, vll hat er das selbst gar nicht so auf der kette?

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Gast
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      Ich brauche jetzt deine Hilfe,ich habe nächste Woche Einstiegtest,un ich möchte gerne wissen was kommt?!Vielen Dank 
    • Guten Morgen! Oft muss man beides Training mit Augen auf und Augen zu. Da man ja zunehmend mehr das eigentlich GLeichgewichtsorgan das im Innenohr liegt trainineren möchte sollte das Visuelle System bei Übungen  ausgeschaltet werden, deshalb Übungen machen mit geschlossenen Augen machen damit das Gehirn nicht in der Lage das ganze über die Augen auszugleichen. Es geht aber nicht darum das visuelle System zu beruhigen es geht eher wie oben schon erwähnt um das ausschalten damit man nur noch das Gleichgewichtsorgan traininert. im Gegenteil die Systeme sollten schon gereizt werden damit eine Anpassung im Gehirn passiert. Das ist ähnlich wie beim Muskelaufbau. Wenn ein Gewicht schwer geht macht man auch nicht weniger Gewicht sondern trainiert trotzdem um Muskelwachstum zu erreichen. Außer das Gewicht ist so wahnsinnig schwer daß man z.b. keine 10-15 widerholungen mher schafft. Auch hier kann es erstmal zu mehr probleme kommen z.b. Muskelkater auf Reaktion auf das Training. Wenn der Schwindel bei Übungen provoziert ist ist es erstmal normal. Sollte der Schwindel aber zu krass sein würde Ich die Übung etwas erleichtern z.bindem man die Füße breiter stellt oder statt tandem den Romberg macht oder statt instabilierUnterlage erstmal auf normalenBoden.  Das GG-system soll aufjedenfall gereizt sein. Wie ein Muskel den man mit einem hohen Gewicht reizen muss damit er sich aufbaut, ist es zu leicht baut man keinen Muskel auf. Ist der Reiz quasi zu einfach passiert dann vom Gleichgewichtssystem auch nichts. D.h. man muss merken ob eine Übung herausforderdn ist. Sollte aber nicht so schwer sein daß diese nicht mehr durchführbar ist oder den Schwindel stark provoziert
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