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Rückzahlung der Fortbildungskosten

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Geschrieben

Hallo liebe Kollegen,

mich beschäftigt seit längerem ein Problem,dessen rechtliche Grundlage mir nicht wirklich bewusst ist und ich auch keine eindeutigen Antworten im Netz finde.

Ich arbeite seit zwei Jahren in einer Praxis.Seit nun einem Jahr absolviere ich die Manuelle Therapie.Mit meinem Chef habe ich die mündliche Vereinbarung,dass er mir die kompletten Fortbildungskosten übernimmt.Im Gegenzug muss ich mich zwei Jahre bei ihm verpflichten.

Seit einigen Monaten bin ich bei meinem Arbeitgeber nicht mehr zufrieden.Er ist sehr unzuverlässig.Zum Beispielt zahlt er die einzelnen von mir absolvierten MT Module erst Monate später. (dir Fortbildungseinheiten,welche ich 2013 besucht habe hat er erst auf mehrfacher Erinnerung meinerseits im Juli diesen Jahres bezahlt).
auf jeden Fall bin ich sehr unzufrieden an meinem Arbeitsplatz.
Jetzt habe ich ein Stellenangebot in einer anderen Praxis und mir stellt sich die Frage ,ob ich nun die bereits bezahlten Module zurückzahlen muss?

Ich habe niemals ein Vertrag unterschrieben und mir ist von mehreren Seiten berichtet worden,dass eine solche Rückzahlung nicht rechtens ist.

Kennt sich jemand genauer mit der Thematik aus und kann mir weiter helfen?

Vielen Dank im Vorfeld

Liebe Grüße

Geschrieben

Als Arbeitgeber sowas ohne Vertrag zu machen ist fahrlässig. In meinen Augen kann dir nichts nachverlangt werden. Falls doch will der Richter sicher den Vertrag sehen ;)
Fürs nächste mal: bestehe auf einen Vertrag mit klarer Richtlinie, welche Leistungen ausgemacht sind und vor allem wann und was genau passiert, wenn die Zeit nicht voll wird.
Konkretes Beispiele:
1) Kosten werden nach Abschluss übernommen und halbjährlich werden 25% mit dem Lohn ausbezahlt.
2) Kosten i.H.v. werden direkt übernommen sofern man sich 2 Jahre bindet. Geht man früher muss man 25/50/75/100% für jedes nicht voll erfüllte Halbjahr zurückzahlen.

.. nur mal so als 2 Beispiele.

Lg Stephan

Geschrieben

Hallo,
schwierig, aber irgendwie kann ich dich verstehen.
So lange du nichts schriftlich hast bist du auf der sicheren Seite. Bist du beim VPT oder ZVK, wenn ja dort gibt es Anwälte die dich in diesen Situationen umsonst beraten.
Aber solange du nichts schriftlich hast mach dir keine Gedanken.

Geschrieben

Ich würde erstmla versuchen mit meinem AG zu reden & Problem eaus der Welt zu schaffen, wenn es ´nur´ das Geld ist und du sinst zufrieden bist, warum sofort kündigen? man kann über alles reden, vll hat er das selbst gar nicht so auf der kette?

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    • Guten Morgen Dennis! Ich bin mir ziemlich sicher daß die Symptome von der Oberen HWS kommen. Hattest du schonmal ein Schleudertrauma oder desgleichen?  
    • PERFEKT👍 Eigentlich könnte Ich gleich den Text vom Gianni kopieren und bei mir wieder einfügen und somit antworten😄 Das gleiche habe Ich nämlich auch gedacht. Ich tippe auf eine kompression des N.thoracicus longus, der den Serratur ant. versorgt. Diese Kompression kommt tatsächlich vor beim Rucksack ode Tasche tragen. Frag die Pat. mal auf welcher Seite Sie die Tasche getragen hat. dadurch kommt von oben druck drauf. Ich würde es mit eine TOS-behandlung versuchen. Ich geb dir mal einen Tipp der dich als Therapeut sehr bereichern wird. Kauf Dir das Buch "Das Nervensystem in der Osteopathie von Daniel Dierlmeier" Hier stehen die Behandlungsstrategien für alle Nervenkompressionen drin und wie man sie befundet, was ein Hinweis von den Sympteomen her auf die ein oder andere Kompression hindeutet. Gruß Thomas
    • Ich danke vielmals!!   Lg

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