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Geschrieben

gibt es vorschriften, wann nachprüfungen angesetzt werden müssen ? 1 jahr warten oder ist das abhängig von der durchfallquote bzw. von der anzahl der eigenen vergeigten prüfungen ? ich meine es kann ja nicht sein, dass man wegen 1 prüfung oder so gleich 1 jahr warten muss oder von mir aus ein halbes (genauso schlimm). wie siehts dann mit der bezahlung des schulgeldes aus ? muss man das dann für diese zeit des wartens weiterzahlen ? kann man dann trotzdem die schule weiter besuchen oder hat man da keinen anspruch darauf ? falls man geld weiterzahlen muss, muss man ja auch irgendwelche dinge in anspruch nehmen können oder ?
gerade in den mündlichen prüfungen ists ganz schlimm, wenn man totales pech hat und schwere fragen zieht während ein anderer schlechterer schüler sehr einfache fragen zieht. aber beim abi ists auch nicht anders, unfair und glückssache ohne ende. es geht hier nicht um mich selber sondern um freunde, denen das jetzt passiet ist.

Geschrieben

mmm

sovielich beiuns mitbekommen habe hängt das sowohlvon dem fach bzw.der anzahl der durchfälle sowie deinem leistungsstand vorher ab.
bei uns konnten 2 nach wochen die prüfung wiederholen, waren aber schriftlich
1 muss 1 Jahr wiederholen, der ist aber in fast allen mündlichen und vermutlich in einer praktischen durchgefallen (sagte sein Parnter),ein paar andere müsssen nur ein semester wiederholen.

wie das mit dem schuldgeld ist, weiß ich net

Geschrieben

Hm bei uns an der Schule war das so. Em bei uns ist eine "glaub" durch 2 mündliche, eine schriftliche und beide praktischen am patienten und eine praktische der KGTechniken gefallen. Also schon sehr viel. Sie musste weiter zur schule gehen und Schulgeld zahlen. Nächste Prüfungsgelegenheit war bei uns immer mit den nächten Klassen. Teilweise konnte man sich aussuchen ob mit der nächsten oder übernächsten, ich glaub sie hat gleich mit der nächten gemacht und ist wieder durchgefallen.
Wenn man nur eine Prüfung nachzuholen hatte, konnte man sich in dises Fach bei anderen Klassen mit reinsetzten und hat nur für die Stunden die man anwesend war bezahlt. Ich denke aber das ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Aber ich glaub mal was gehört zu haben das 3 Monate pflicht sind bei vergeigten Prüfungen. Musst dich wohl mal an deine Schule wenden.

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