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Geschrieben

" Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten nach § 1 Abs. 1

§ 12 Schriftlicher Teil der Prüfung
(1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen:

1. Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Psychologie/Pädagogik/Soziologie;
2. Angewandte Physik und Biomechanik; Trainingslehre; Bewegungslehre;
3. Prävention und Rehabilitation; Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten;
4. Spezielle Krankheitslehre.
"

Quelle: http://www.physio.de/zulassung/pruefung-pt.htm

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