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Stationsverordnung - gesetzliche Grundlagen

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elbuitre

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Hallo alle zusammen!
Ich habe da mal eine grundsätzliche Frage. Es geht um die Stationsverordnungen im krankenhaus für die physikalische Therapie. Wer darf diese Verordnungen ausstellen? Muß ein Arzt die Unterschrift unter die Verordnung setzen, oder dürfen auch Krankenschwestern im Auftrag selbständig Verordnungen ausstellen und unterschreiben? Wer kennt da die genaue Gesetzeslage? Bitte dringend um Hilfe!

DANKE!

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Soweit ich weiß darf nur der Arzt das Ausstellen und muss es Unterschreiben. Es kann sein das die Ärzte auf Anfrage durch die Schwestern etwas ausstellen oder das die sagen die Schwester soll es Ausfüllen und er kontrolliert dann und unterschreibt das. Aber ich glaub das es ausschließlich von Ärzten gemacht werden muss und darf.

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Gast
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  • Beiträge

    • Ich kenne die Proliferationstherapie eigentlich nur für große Gelenke, an der HWS ist mir das nicht bekannt. Aber ich denke, dass es da auch dort sicher auch einen Effekt haben wird, zumindest Zeitweise. Die alternative wäre die "Versteifung"! Ich würde es auf jeden Fall mal versuchen, mit der Prolo.  
    • Gast Emden94
      Danke, leider kann man nicht viel machen, außer prolo zu probieren. Ob das hilft ist eine andere frage und mit 400 euro pro spritze schwierig machbar. Kann man den c2 wirbel richten? Der dauerhafte dumpfe druck im genick macht mich verrückt. Ich frage mich warum es mir sogar bis ins ganze  gesicht strahlt. Selbst in ruheposition des Kopfes habe ich nichtmal mehr  ruhe. Alles drückt und kackt sobalt ich auch nur meine Augen etwas bewege.
    • Danke für die Rückmeldung Emden, die Spezialuntersuchung hat sich echt gelohnt. Jetzt hast du wenigstens eine klare Diagnose, nach der du dein Verhalten und künftige Therapien ausrichten kannst. Wenn du Fragen dazu hast - Jederzeit!

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