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Physiotherapie Heilpraktiker Prüfung

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Geschrieben

Ich habe mich z. Physiotherapie Heilpraktiker angemeldet. Kann mir jemand sagen d. Grenzen Physio Heilpraktiker zur normalen Heilpraktiker. Was darf man machen überhaupt? Hat jemand dese Prüfung schn gemacht? Danke

  • 2 months later...
  • 2 months later...
Geschrieben

Es gibt in Berlin eine Physiotherapeutin oder Heilpraktikerin, die werdene HPs für PT auf die Prüfungsfragen vorbereitet. Ansonsten findet man aber auch Prüfungsfragen für die Prüfung zum HP f. PT

LG

  • 1 month later...
Geschrieben

Das Original gibt es hier:

Bundesverband
VDB-Physiotherapieverband e.V.
Kölnstr. 4
53111 Bonn
Telefon 0228 – 21 05 06
Telefax 0228 – 21 05 52
Mail: bv@vdb-physiotherapieverband.de

  • 3 months later...
Geschrieben

Du darfst mit dem sektoralen Heilpraktiker diagnostizieren und unabhängig vom Arzt therapieren.
Und kannst nach dem Heilpraktikergesetz abrechnen. Das sind die wichtigsten Dinge.
Aber du darfst nicht in anderen Bereichen des Heilpraktikers tätig werden, die andere Krankheiten betreffen.
Der Beschränkung"sektroraler Heilpraktiker für Physiotherapie" begrenzt das erlaubte Therapiespektrum auf Maßnahmen die Teil der physiotherapeutischen Ausbildung sind.
Bestimmte Therapieformen die einen invasiven Eingriff darstellen (z.B. Akupunktur) oder das Verschreiben apothekenpflichtiger Medikamente sind dem sektoralen Heilpraktiker nicht erlaubt.

  • 3 weeks later...
Geschrieben

Das Original gibt es hier:

Bundesverband
VDB-Physiotherapieverband e.V.
Kölnstr. 4
53111 Bonn
Telefon 0228 – 21 05 06
Telefax 0228 – 21 05 52
Mail: bv@vdb-physiotherapieverband.de

  • 4 months later...
Geschrieben

Du kannst dich auch bei verschiedenen Heilpraktikerschulen informieren, die bieten inzwischen oft auch Prüfungsvorbereitungen für den sektoralen Heilpraktiker im Bereich Physiotherapie an. Es gibt jedoch teilweise eine unterschiedliche Handhabung in den verschiedenen Bundesländern. Informiere dich doch am besten bei deinem zuständigen Gesundheitsamt.

  • 3 weeks later...
Geschrieben

eine Kollegin von mir hat die Prüfung zur Heilpraktikerin gemacht, sie darf jetzt Blut entnehmen, Labortests machen und vieles mehr.
Allerdings meint sie dass die Durchfallquote bei 80% liegt

  • 4 weeks later...
Geschrieben

Hi wenn ich das richtig verstanden habe brauche ich also um Akkupunktur, Blutegel Therapie und solche Therapien anwenden zu dürfen den "ganzen Heilpraktiker" gibts da Wartelisten für Kurse hab das irgendwo vor kurzen gehört stimmt das? oder ist das Frei zu beginnen und wo finden die Prüfungen zu dem Heilpraktiker statt also wer ist der Berechtigte Prüfer.

  • 3 months later...
Geschrieben

Mit dem Heilpraktiker für Physiotherapie darst Du alle Anwendungen eines Physiotherapeuten machen - ohne eine ärztliche Verordnung.
Die Ausnehmen dabei sind die Manuellen Techniken, Chiropraktik und Osteopathie. Dazu musst Du den Vollheilpraktiker haben.

Für Interessenten dazu aus dem Bereich Schwerin schaut doch da mal rein bei: Gesundheitszentrum-Schwerin.de
Da gibt es zum einen den Heilpraktiker für Physiotherapie zu einem vernünftigen Preis und auch bezahlbare Privatstunden.

  • 3 months later...
Geschrieben

Um ein paar weitere Fragen hier zu beantworten...

Die Ausbildung zum "ganzen" Heilpraktiker (nach HPG) dauert in der Regel 3 Jahre, kann aber unter Umständen auf 2 Jahre verkürzt werden. Allerdings solltet ihr euch darüber im klaren sein, dass das ne ganze Menge Stoff ist für nebenbei!

Generell kann sie per Fernstudium (was ich persönlich nicht empfehelen würde!) jederzeit frei angefangen werden sobald die Zugangsvorraussetzungen erfüllt werden. Schulen mit Frontalunterricht und angeschlossener Hospiatationspraxis sind eher zu empfehlen, um den praktischen Bezug zu bekommen!

Die Durchfallquote ist wirklich sehr hoch. Im Jahr 2014 lag sie sogar bei 89% Bundesweit!

Geschrieben

Um hier einige Behauptungen aus "jugendlicher Unwissenheit" richtig zu stellen:
Der HP stellt keinen Ausbildungsberuf im Sinne des Gesetzes dar.
Lediglich die HP Überprüfung durch das Gesundheitsamt/Regierungspräsidium muss bestanden werden.
Das ist die Eintrittskarte für weitere Fortbildungen um dem Patienten/Klientel überhaupt etwas anbieten zu können.

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 1

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".

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