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MLD vom Zahnarzt verschrieben

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Geschrieben

Hallo!
Hat jemand schon Erfahrung mit MLD Rezepten vom Zahnarzt gemacht? Abrechnungsprobleme? Positive Erfahrungen? Soviel ich weiß dürfen Zahnärzte Maßnahmen der physikalischen Therapie verschreiben ohne das es ins Budget fällt.

Geschrieben

Zahnarzt gabs noch nie Probleme. Die können im prinzip aufschreiben was sie wollen. 3 Heilmittel gleichzeitig. Z.b massage, MT, und eine passive maßnahmen wie Fango. Zudem sind bis zu 20 Einheiten möglich

  • 1 month later...
Geschrieben

Die Verordnung von Heilmitteln richtet sich nach § 32 Sozialgesetzbuch V (SGB V. Der Anspruch der Versicherten ist nur dann ausgeschlossen, wenn auf der Basis des § 34 Abs. 4 SGB V Ausschlüsse per Rechtsverordnung vom Gesetzgeber festgelegt werden.

Die Rechtslage Verordnung CMD Physiotherapie

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) sind nicht berechtigt, den Zahnärzten Vorgaben über ihr Verordnungsverhalten zu machen.
Wenn eine KZV oder eine Krankenkasse der Auffassung ist, dass der Zahnarzt zu Unrecht eine Heilmittelverordnung ausgestellt hat, so wäre dieses lediglich über die Prüfgremien - Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss - nach § 106 SGB V (Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung) zu prüfen.

Dieses zahnmedizinische - und physiotherapeutische Fachgebiet, das in Deutschland nicht Gegenstand der Studiengänge ist, sondern in Spezialausbildungen gelehrt wird, stellt eine besondere therapeutische Herausforderung dar.

CMD ist fast immer ein Mix aus der Summe der Beschwerden eines komplexen Funktionskreises.Die “Symptom Beschwerden” können ihre Ursache im Kiefergelenk, der Zahnstellung, der Kaumuskulatur, der Wirbelsäule und den versorgenden Nerven haben.

Sehr häufig werden die Symptome von CMD anderen Erkrankungen zugeordnet.
Jeder Arzt/Zahnarzt/Physiotherapeut/Heilpraktiker kann nur das Krankheitsbild diagnostizieren und therapieren das er kennt!
Der Patient gerät in einen Teufelskreislauf immer weiterer Beschwerden und ärztlicher Ratlosigkeit.
Das verursacht unnötige hohe Kosten, bedingt durch zahlreiche Diagnosen und Therapieversuche.

Das „Schmerzmännchen“ verdeutlicht stark vereinfacht, welche Auswirkungen ein Kiefer in Fehlstellung auf den Organismus haben kann: Schulter - und Beckenschiefstand, HWS - oder LWS - Probleme, Muskelverkürzungen und Überdehnungen aber auch Kopf - und Gesichtsschmerz, Tinnitus, Schwindel und Gleichgewichtstörungen können Folgen einer Kiefergelenkfehlstellung sein.

Auch sportliche Leistungsprobleme können durch eine Fehlstatik im Biss ausgelöst werden.

Funktionsstörungen sind Risikofaktoren, die den Erfolg von nicht qualifizierten zahnärztlichen - und physiotherapeutischen Behandlungen gefährden.
In Zusammenarbeit mit kooperativen Zahnärzten/Kieferorthopäden, kann ein Heilmittelrezept mit der Diagnose CMD, für Physiotherapie ausgestellt werden.
Zahnärzte unterliegen nicht den Richtlinien des Heilmittelkatalogs und können CMD Physiotherapie, im Rahmen der Wirtschaftlichkeit frei verordnen.

Diagnose und jeweils 3 oder mehr Heilmittel:
Folgeverordnung möglich

10 x MT - Manuelle Therapie
10 x MLD - Manuelle Lymphdrainage
10 x KG - Krankengymnastik
10 x KMT - Klassische Massage
10 x Thermotherapie (Heiße Rolle, Fango, Eisbehandlung)

Folgeverordnungen sind ohne Begrenzungen möglich.
Bezüglich der zahnärztlichen Verordnungsfähigkeit der CMD in der GKV und PV herrscht eine zunehmende Verunsicherung.
Diese Verunsicherung, bzw. berufspolitisch gesteuerte Informationsdefizit führt zu zahnärztlichen Minimalverordnungen der CMD begleitenden Physiotherapie.
Das Therapieziel kann nur in wenigen Fällen nachhaltig erreicht werden.
Das führt zu hohen Folgekosten bei Ärzten und Therapeuten verschiedener Fachrichtungen.

Der Spareffekt der Minimalverordnungen wird von den ZKV `en als Argument genutzt um in den Verhandlungen mit den GKV`en höhere Zahnarzthonorare auszuhandeln. So wird das seit ca. 20 Jahren von allen Kassenärztlichen Vereinigungen gehandhabt:Einsparung für Honoraranhebung!!!

CMD - zahnärztliche Verordnung in der GKV

Für die Verordnungstätigkeit der Zahnärzte gibt es keine Vorgaben in der Heilmittelrichtlinie.
Diese gilt nur für Ärzte anderer Fachdisziplinien.
Die verordneten Heilmittel sind auch nicht budgetiert.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Behandlung, der Eigenanteil des Patienten richtet sich nach SGB V:
Es sind die üblichen 10,00 Euro pro Verordnung und 10 % der Vergütung für die Therapie.

Die Vorgaben und Begrenzungen der Heilmittelrichtlinie gelten nicht für die zahnärztliche Verordnung!
Es gibt (noch) keine Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte.

Im Gegensatz zu einer Meldung des CMD - Dachverbandes gibt es auch keine Begrenzung der Verordnung im Bundesmantelvertrag Zahnärzte.
Dieser äußert sich nur grundsätzlich zur Berechtigung der Zahnärzte, für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen Physiotherapie aufgrund der Diagnose einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) zu verordnen.
Genutzt wird das Formular 16.

Als Diagnose genügt der Klartext „CMD“ ggf. mit einer Spezifikation der Körperseite und genaueren Beschreibung der Störung.
Die Anzahl der Behandlungen, die auf einem Verordnungsblatt verschrieben werden können, ist nicht begrenzt.
Bei der Auswahl der Heilmittel gibt es keine Beschränkungen – es können auch mehr als zwei, drei Heilmittel auf einer Verordnung verschrieben werden.
Die Gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die von Zahnärzten verordneten Behandlungen zu bezahlen.

Ermessensspielräume gibt es im Gegensatz zur Pressemeldung des CMD - Dachverbandes hier nicht.
Ebenso wenig behalten sich die Ersatzkassen eine Zustimmung zur Kostenübernahme vor.
Auch Ersatzkassenversicherte können sich auf der Basis einer zahnärztlichen Verordnung von Physiotherapeuten behandeln lassen, ohne ihre Krankenkasse vorher um Zustimmung oder Genehmigung zu bitten.
Die hier genannten Regelungen gelten bundesweit ohne regionale Einschränkungen.

In erster Linie ist es eine therapeutische Entscheidung des Zahnarztes, was er verordnet.
Konkrete gesetzliche Vorgaben, welche Verordnungen er im Rahmen von CMD treffen darf und wie viele physiotherapeutische Behandlungen verordnet werden dürfen, bestehen nicht.
Eine eindeutige Regelung hierfür fehlt.

Die Verordnung von Heilmitteln richtet sich nach § 32 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Der Anspruch der Versicherten ist nur dann ausgeschlossen, wenn auf der Basis des § 34 Abs. 4 SGB V Ausschlüsse per Rechtsverordnung vom Gesetzgeber festgelegt werden.
Die auf dieser Grundlage erlassenen sogenannte Heilmittelrichtlinie gilt jedoch ausweislich des Wortlautes nur für Ärzte.
Eine entsprechende Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte gibt es bis heute nicht.
Damit bestehen auch grundsätzlich keine Beschränkungen bei der Verordnung durch den Zahnarzt.
Es können mehrere Heilmittel sowie unbegrenzte Folgeverordnungen je 10, 20, 30, 40, 50....... x verordnet werden.

CMD - Verordnung in der PKV

Zahnärzte, Ärzte und Heilpraktiker unterliegen bei privat versicherten Patienten keinen Beschränkungen für die Verordnung, hierfür gibt es keine Verträge. Für die Therapeuten gibt es keine bindenden Verträge.
Die Leistung folgt den Regeln der Behandlungskunst. Dementsprechend gibt es auch keine bindenden Preise.
Der privat versicherte Patient hat je nach Versicherungsvertrag einen Anspruch auf Erstattung eines mehr oder weniger großen Anteils seiner Kosten.
Hier kann es vertragliche Grenzen für die Höhe der Erstattung geben, die ihm von Seiten seiner Versicherung gewährt wird. Das aber hat keine Bindungswirkung auf die Preisgestaltung der Therapeuten!

CMD - Physiotherapie:

Alternative zu Entlastungsschiene, Knirscherschiene, Migränemittel u.a:

Mit einem Funktional Training und Übungen, die auf die Problematik abgestimmt sind, lernen Patienten Kiefer - Kopf - und Nackenschmerzen gezielt selbst zu reduzieren.
Das Üben zu Hause sichert die langfristige Besserung der Beschwerden bei CMD.


Geschrieben

Habe viele Patienten die mit Zahnarztrezept kommen v.a wenn ein causaler Zusammenhang zw CMD/HWS besteht.Auch bei kieferorthopädischen Eingriffen mit anschliessendem ödematisierten Kiefer/Gesicht wäre MLD Kopf sehr sinnvoll.

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    • Ja, das sehe Ich eigentlich auch so und hatte das als Hypothese im Kopf. Ich  tippe auch auf den Atlas der diverse Beschwerden machen kann von Sehstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen. Vegetativ könnte noch etwas in der oberen BWS blockiert sein. Aber dennoch sollte auch das Innenohr von einemHNO arzt abgeklärt werden da  eine Funktionsstörung  des Gleichgewichtsorgans ebenfalls mit Sehstörungen einhergehen kann.
    • Morgen Martin! Also tatsächlich würde Ich bei BSV keine reine Massage machen. Eine Massage könnte die Beschwerden sogar noch verschlimmern. Der Grund ist daß die Rückenmuskulatur reflektorisch anspannt um die Wirbelsegmente zu schützen und stabilisieren. Würde man alles weichkneten dann nimmt man den Körper quasi die letzte stabilität weg. Natürlich können auch die Muskeln schmerzen, aber wenn dann würde Ich das ganze nur sanft entspannen oder ggf. mit Elektrotherapie am schluß der Therapieeinheit arbeiten oder einer heißen Rolle. Die Behandlung eines BSV richtet sich immer nach der Phase der Heilung und natürlich nach dem Befund. V.a. wie stark sind die Schmerzen. In der Akutphase ist eine Stufenbettlagerung wichtig und hier würde Ich LWS-traktionen machen um den Nerv zu entlasten. Traktionen hast du bestimmt schon gelernt. Das ist keine komplizierte Technik und das tut den Pat. gut da du ja genau an der Ursache seiner Schmerzen rangehst. Im späteren verlauf, 2. Phase sollte ggf. auch eine Nervemobilsation erfolgen um die Verklebungen im Nerv zu lösen und Übergang zu LWS mobilisationen. V.a. LWS extensionübungen sind notwendig um dias BS material wieder zurückzubringen. Das ist die Kobra eigentlich eine Yogaübung. In der letzten Phase geht es um STabilisation der LWS mit segmental stabilisierendne Übungen und Rückenkräftigung. Aber wie auch mein Vorredner gesagt hat. Massage würde Ich ehrlich gesagt nicht mach bei einem BSV.  Wenn du das noch lernst am Anfang LWS traktionen kannst du nichts falsch machen und dann vielleicht sanfte Beckenmobi wenn der BSV nicht akut ist und am Schluss kannst du den Pat. noch eine Haltungsschule zeigen und wie er was richtig hebt.
    • Also da muss Ich mich mal einklinken und den Jahn bei seiner Aussage unterstützen. Ja es gibt neben nem Kinsiotape auch ein reines Stabitape das wirklich sehr gut ist und das Gelenk stabilisiert. Gerade wenn die Ausenbänder verletzt, gezerrt sind um die Strukturen zu schonen und das Gelenk still zu legen ist das notwenidge sache im Akutzustand. Aber und da hat der Jan recht. Das Tape ist eine reine Symptombehandlung und am besten ist es immer an der Ursache ranzugehen. Soll der Patient sein Leben lang ein Tape tragen. Mit dem Tape würde noch mehr Muskulatur abgebaut werden und die Stabilität immer schlechter. Das würde bedeutet daß das Tape immer getragen werden, da selbst beim Aufstehen vom Stuhl die Gefahr besteht umzuknicken.  So und soviel Gast Hut_Dr zu dem Halbwissen. Muskulatur ist Hypermobil ??? Häää?? wer hat denn hier halbwissen? Muskulatur kann hypoton sein also zuwenig tonus aber nicht hypermobil. Hypermobil können nur Gelenke sein. Und hier geht es um die Neuromuskuläre Ansteuerung. Eine Instabiität oder Stabiltät des Gelenkes besteh nicht nur aus den passiven STrukturen wie Kapsel und Bänder, es gibt auch noch eine Aktive Stabilität, Muskulatur und Neuromuskuläre. Selbst wenn Bänder lax sind kann man versuchen diese zu trainienren. Man kann durch ein Stabitraining das Nervensystem so trainineren daß die Ansteuerung der Gelenksumgebenen Muskulatur wieder besser funktioniert und der Pat. weniger wegknickt. Ich recherchier mal ob es da sogar belegte Studien gibt. Als Physiotherapeut ist auch unsere inner Pflicht den Patienten zu informieren daß es bessere Methoden gibt, da der Patient hier keine Erfahrung hat. Als ist es richtig daß der Jan aufgeklärt hat daß das Tapen auf Dauer nichts bringt.Am Anfang wenn die Stabiliät noch nicht funktioniert würde Ich auch zum Tapen raten wegen der Gefahr wegzuknicken. Aber es gibt auch Stabitapeanlangen im Kinesiotape.  Es gibt kein Halbwissen, es sind doch Erfahrungen die man mitbring am Patienten. Vielleicht hat der JAn ja auch seinen Sportphysio gemacht und dann wird ihm unterstellt halbwissen zu verbreiten? Also aufpassen mit den Aussagen wenn man eine Qualifikation vom Therapeuten nicht kennt. Das ist genauso wie wenn man sagt Therapie bringt nichts, der Patient muss schmerzmittel nehmen

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