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  1. Hallo Medvedev, die Versorgung der Patienten mit "Langfristigem Heilmittelbedarf" wird jetzt über die ICD10-Codes geregelt. Es gibt hierzu eine Diangnose-Liste in dem das genau zugeordnet wird. https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf Eine gesonderte Kennzeichnung und/oder eine Genehmigung der Kassen ist deshalb nicht mehr nötig. Hier hast du einen Auszug der KBV: Langfristiger Heilmittelbedarf Bei welchen Erkrankungen vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem in einer Diagnoseliste. Bei diesen Diagnosen ist ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse nicht mehr erforderlich. Ist die Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste enthalten, kann der Patient einen individuellen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Für die Genehmigung ist es jedoch maßgeblich, dass die schweren dauerhaften funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen mit denen der Diagnoseliste vergleichbar sind. Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
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