Also, nach den Zulassungsbedingungen für Physiotherapie und med. Badebetriebe sind die Tensgeräte, die ja unter "Reizströme" fallen, als abrechungsfähige Geräte zugelassen. Hier der Gesetzestext:
2.3.3. Elektrotherapie:
2.3.3.1. Zur Abgabe von Elektrotherapie sind Geräte zur Durchführung von Elektrobehandlungen (Mittel- und Niederfrequenzbereich, z. B. Reizstrom, Interferenzstrom, diadynamischer Strom) erforderlich und sind ein Bestandsverzeichnis und ein Medizinproduktebuch nach MPBetreibV zu führen.
Trotzdem würde ich mir ein Interferenzstrom-Gerät zulegen, da du damit viel mehr Möglichkeiten hast um deinen Patienten zu helfen.
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