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    Stephan

    Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherungs-Vergleich 2012

    Seit 1964 genießt die Stiftung Warentest das Vertrauen der Verbraucher: Die Institution vergleicht Produkte und Dienstleistungen und unterrichtet die Konsumenten über diese. Durch unabhängige Vergleiche und Tests sollten den Verbrauchern eine objektive Unterstützung an die Seite gestellt werden – beschlossen hatte die Gründung in den 1960er-Jahren der Bundestag. Auch die Tarife der Zahnzusatzversicherung wurden von Stiftung Warentest regelmäßig durchgeführt. Der letzte lag allerdings bereits zwei Jahre zurück. So gab es im April 2012 eine Neuauflage und die Tester machten sich auf, 147 Tarife miteinander zu vergleichen. Im Vergleich zu den Ergebnissen des vergangenen Jahres zeigte sich: Die Zahnzusatzversicherungen sind besser geworden. 2010 wurden nur drei Versicherungen mit der Bestnote ausgezeichnet. In der Mai-Ausgabe von Finanztest wurde hingegen von den 147 getesteten Tarifen an ganze 33 das Gütesiegel „Sehr gut“ verliehen. Qualitativ hochwertige Zahnzusatzversicherungen sind also wesentlich häufiger geworden.

    Die Testsieger

    Grundsätzlich wird zwischen der Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung und nach der Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadensversicherung unterschieden. Bei ersterer haben die Allianz (Allianz-ZahnBest, Allianz ZahnBest+ZahnFit), die Hanse Merkur (EZ+EZT, EZ+EZT+EZP), die LVM und die R+V (Zahn Premium Z1+Z2) die Nasen vorne. Alle diese Tarife wurden von den Testern mit der Note 1,1 bewertet. Bei der Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadensversicherung sind es hingegen die DFV ZEVp+ZEH+ZIV, die ERGO DIREKT (ZAB+ZAE+ZBB) und die Neckermann (ZAB+ZAE+ZBB), die als Testsieger hervorgehen. Sie alle bekamen die Höchstnote 1,0 verliehen.

    Die Bewertungskriterien

    Die Stiftung Warentest hat in ihrer großangelegten Studie folgende Bewertungsmaßstäbe angesetzt: 10 % Regelversorgung, 40 % Privatversorgung (hochwertige Brücken, Keramik), 25 % Inlays, 15 % Implantate und 10 % jährliche Obergrenzen. Zusatzleistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung wurden hingegen nicht berücksichtigt, auch die anfänglichen Leistungsbegrenzungen, z.B. die Wartezeit, floss kaum in die Bewertung ein. Dies wurde von einigen Versicherungsanstalten bemängelt. Aus diesem Grund sollten künftige Versicherungsnehmer auch ihre eigenen Prioritäten für die Zahnzusatzversicherung setzen und noch die Hilfe von unabhängigen Portalen im Netz in Anspruch nehmen.

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