So wie jedes Jahr, wird es auch im Jahr 2013 wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen sowie neue Beitragsbemessungsgrenzen geben.
Praxisgebühr
Seit dem 1. Januar 2004 wurden gesetzlich Versicherte Kassenpatienten aufgefordert, pro Quartal beim Arztbesuch 10,00 € zu zahlen. In einigen Situationen musste der Patient in einem Quartal mehr als ein Mal 10,-- € zahlen, beispielsweise, wenn er zwecks einer schweren Verletzung in die Notaufnahme eines Krankenhaus gekommen ist. Dafür fiel eine Extragebühr in der selben Höhe an. Mit dem 1. Januar findet die Praxisgebühr für alle Versicherten ein Ende. Gesetzlich Versicherte werden somit um etwa 2 Milliarden im Jahr erleichtert.
Pflegeversicherung
Etwas Neues gibt es auch bezüglich der Neuausrichtung in der Pflegeversicherung. Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 % und bei kinderlosen Versicherten von 2,2 auf 2,3 % erhöht. Bis zum Jahr 2015 fließen also 3,5 Milliarden Euro mehr in die Pflegekassen, durch den erhöhten Beitrag, ein. Genutzt werden soll das Geld für die Verbesserung von Seniorenwohngemeinschaften sowie demenzkranken Patienten. Ebenfalls sieht das Gesetz vor, dass Bürger zukünftig selbst auch privat vorsorgen sollen; die Kassen bieten einen Zuschuss von jährlich 60,-- € für Jeden an, der sich zusätzlich privat versichern lässt.
Organspende & Transplantationen
Auch bei dem Thema Transplantation und Organspende gibt es Neuerungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen vor, ab 2013 Ihre gesetzlichen Versicherten, die mindestens 16 Jahre alt sind, über die Organspende schriftlich aufzuklären, um diesen die Entscheidungen, beispielsweise zu einem Organspenderausweis, zu erleichtern.
Patientenrechtegesetz
Das neue Patientenrechtegesetz wird ab dem 1. Januar 2013 mehr Rechte bei Behandlungsfehlern durch Ärzte, für die Versicherten bringen. Außerdem werden die derzeit verschiedenen Patientenrechte zu dem Patientenrechtegesetz zusammen gebündelt. Die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem soll durch dieses neue Gesetzt gestärkt werden; beispielsweise müssen die behandelnden Ärzte Ihre Patienten über mögliche Kosten schriftlich aufklären. Dem Patienten wird auch per Gesetz nunmehr gestattet, unverzüglich Einsicht in die eigene Patientenakte zu erhalten.
Unisextarife
Bei den privaten Krankenzusatzversicherungen müssen ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Tarife, sog. Unisex-Tarife, angeboten werden. Dies betrifft auch Neuverträge privater Krankenzusatzversicherungen, welche den gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen. Mit der Angleichung der Tarife wird erreicht, dass die Frauen in der Privatversicherung entlastet werden (Hier finden Sie zB. zahlreiche Anbieter von Zahnzusatzversicherungen im Vergleich).
Krankenversicherung
Der gesetzliche Beitragssatz von 15,5 % bei der Krankenversicherung bleibt auch im Jahr 2013 erhalten.
Bemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen belaufen sich ab dem 1. Januar 2013 auf: Krankenversicherung: der einheitliche Beitragssatz von 15,5 % bleibt auch im neuen Jahr bestehen. Davon werden 7,3 % vom Arbeitgeber und 8,2 % vom Arbeitnehmer gezahlt. Pflegeversicherung: in der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 2,05 %, bei Kinderlosen ab 23 Jahren 2,3 %. Rentenversicherung: der Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt 18,9 %. Arbeitslosenversicherung: hier beträgt der Beitragssatz 3,0 %.
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