Die Leistungen einer Pflegeversicherung
Grundsätzlich deckt eine Pflegeversicherung fünf Bereiche ab, nämlich die ambulante Pflege, die Pflege im Verhinderungsfall, die Tag- und Nachtpflege und die beiden stationären Pflegeformen (Kurzzeitpflege und Vollstationäre Pflege). Wer eine Pflegeversicherung beanspruchen möchte, der wird von einem Gutachter nach bestimmten festgelegten Kriterien einer sogenannten Pflegestufe zugeteilt, nach der sich auch die monatlichen Beiträge richten, die einem Versicherten dann zustehen. Pflegestufe 1 bedeutet dabei, dass ein Mensch mindestens 90 Minuten pro Woche auf Hilfe angewiesen ist, um beispielsweise seinen Haushalt zu versorgen oder sich an- und auszuziehen. Bei Pflegestufe 2 beträgt der Mindestzeitraum 3 Stunden täglich und eine nahezu komplette Übernahme der Haushaltspflichten. Wer mehr als 5 Stunden täglich und aus nachts Hilfe benötigt, der fällt in Pflegestufe 3. Darüber hinaus gibt es noch die Stufe der Härtefälle, in der Leute fallen, die stark dement sind oder aufgrund einer schweren Erkrankung wie beispielsweise Krebs nahezu immobil sind.Wofür zahlt die Pflegeversicherung
Je nachdem welcher Pflegestufe man zugeteilt ist und welche Form von Pflege man beanspruchen muss, zahlt die Pflegeversicherung einen bestimmten monatlichen Betrag für die Pflegedienste oder Pflegesachleistungen. Das kann der Aufenthalt in einer Einrichtung für Pflegebedürftige sein, oder auch beispielsweise ein Beatmungsgerät für zuhause. Da auch viele Patienten, die ambulante Pflege benötigen, auf einen Pflegedienst verzichten und sich von ihren Angehörigen betreuen lassen, zahlt die Pflegeversicherung auch deren Unkosten zu einem gewissen Teil. Dazu müssen die Angehörigen jeden Monat eine genaue Auflistung der zusätzlichen Kosten wie Einkäufe, Spritkosten und dergleichen einreichen.Zusätzliche Aufgaben
Wie finanziert sich die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wird von den sogenannten Pflegekassen bezahlt, die ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen sind. Durch den Abschluss einer Pflegeversicherung zahlt man monatliche Beiträge an seine Krankenkasse, die dann an die zuständigen Pflegekasse weitergeleitet werden. Dabei gibt es allerdings keinen gesetzlich geschriebenen Monatssatz, sodass die Krankenkassen selber entscheiden können, wie hoch die monatlich zu zahlenden Beiträge sein sollen.Copyright: Ablestock.com | Hemera Images | Getty
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