Eine nahtlose Rückkehr in den Alltag scheint für viele an Krebs Erkrankte nach den Behandlungen unmöglich. Oft hat man mit psychischen Problemen zu kämpfen und der Körper ist geschwächt. Hier ein Einblick, welche Rehamöglichkeiten es gibt und welche Kostenträger die Behandlungen übernehmen.
Um dem Patienten Hilfe beim Start in einen neuen Lebensabschnitt zu bieten, ist eine therapiebegleitende Krankengymnastik äußerst wichtig. Dabei wird der Kreislauf angeregt und die Muskulatur gekräftigt. Wenn infolge gestauter Lymphflüssigkeit etwa ein Bein geschwollen ist, kann Lymphdrainage zur Anwendung kommen, um die Beschwerden zu lindern. Insbesondere im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen wird Wert auf solch aufbauende Therapien gelegt.
Welche spezielle Therapie für einen Krebspatienten die richtige ist, hängt von den individuellen Merkmalen ab. Zu beachten sind hierbei auch das Alter und das Vorhandensein anderer Erkrankungen. Auch die Art des Tumors ist entscheidend für die richtige Therapiewahl. Hierbei sind der Gewebetyp, die Wachstumstendenz, die Größe und die Lage genauso entscheidend wie auch eine etwaige Streuung.
Eine Rehabilitationsbehandlung sollte sich an den Krankenhausaufenthalt anschließen und kann sowohl in ambulanten Einrichtungen als auch in speziellen Rehabilitationskliniken durchgeführt werden. Damit soll eine optimale Versorgung gesichert sein. Mögliche Nebenwirkungen der Krankheit oder der Behandlung sollen verringert und gleichzeitig der Erfolg einer bereits durchgeführten Therapie gefestigt werden. Auch eine Reha bei Krebs wird speziell auf den Einzelnen abgestellt – je nach Art der Erkrankung und dem individuellen Krankheitsverlauf.
Der zuständige Leistungsträger
Für Rehabilitationsleistungen sind in Deutschland unterschiedliche Leistungsträger zuständig. Man muss daher klären, wer letztlich die Leistungen bewilligen kann. Um Leistungen zu bekommen, muss eine Reha-Maßnahme selbst beantragt werden. Sie erfolgt nicht automatisch.
Grundsätzlich ist der Antrag beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Da jedoch alle Träger zur Zusammenarbeit verpflichtet sind, wird der Antrag, egal bei wem er gestellt wurde, binnen 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet. Zudem gibt es deutschlandweit gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger, die bei der Inanspruchnahme der Leistungen und der Antragstellung behilflich sind.
Welcher Kostenträger für ein Anschlussbehandlung (AHB) bzw. eine Reha bei Krebs zuständig ist, muss von Fall zu Fall geprüft werden.
- In der Regel übernimmt Behandlungen, die der Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen, die Rentenversicherung.
- Die Unfallversicherung ist zuständig, wenn die Behandlungen aufgrund einer Berufskrankheit (etwa Hautkrebs bei Betroffenen, die ständig im Freien arbeiten müssen) oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsgefahr (wie Einatmen von mineralischem Staub) notwendig geworden sind. Die Krankenversicherung zahlt, wenn Reha-Maßnahmen erforderlich sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu lindern.
- Wenn man privat versichert ist, hängt es vom Vertrag ab, ob die Kosten übernommen werden. Das sollte bestenfalls vor dem Zustandekommen des Vertrags geklärt werden. In der Regel werden die Ausgaben für eine Anschlussheilbehandlung aber übernommen.
- Die Sozialhilfe ist als Kostenträger für alle beantragten Maßnahmen zuständig, die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Reha-Träger fallen.
Möglichkeiten einer Reha bei Krebs
Eine Krebs Reha erfolgt nach der Krebsbehandlung und dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Dabei kann es durchaus auch zu Wartezeiten von drei Monaten oder mehr kommen – je nachdem wo man untergebracht wird oder untergebracht werden will. Die Reha kann stationär oder ambulant erfolgen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn Arzt oder Klinik die Verlängerung medizinisch-therapeutisch begründen. Grundsätzlich unterscheidet man
Medizinische Rehabilitation
Sie umfasst – meist medizinische – Maßnahmen, die auf die Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustands ausgerichtet sind. [5] So regt etwa eine therapiebegleitende Krankengymnastik den Kreislauf an und kräftigt die Muskulatur.
Berufliche Rehabilitation
Sie dient der Eingliederung des Krebspatienten in sein vorheriges Arbeitsleben. Dabei kann es sich um Maßnahmen wie Umschulung, Weiterbildung oder Umgestaltung des früheren Arbeitsplatzes auf die jetzigen Bedürfnissen des Erkrankten handeln.
Soziale Rehabilitation
Sie zielt auf die Bewältigung der individuellen Anforderungen im Alltag und der Wiedereingliederung in das soziale Umfeld ab. [1] Ist der Patient nicht in der Lage, seinen Haushalt eigenständig zu führen, wird ihm je nach Hilfebedarf eine Haushaltshilfe bewilligt.
Onkologische Rehabilitation
Sie gehört zur medizinischen Rehabilitation und wird oft in einer Spezialklinik durchgeführt. Die Reha bei Krebs bietet neben medizinischen Behandlungen u.a. auch Physiotherapie, sportliche Betätigung, psychologische Beratung, Entspannungsverfahren, kreative Therapien und Ernährungsberatung an.
Wie sehen die Zuzahlungen aus?
Auf wie viele Behandlungstage die Reha-Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung und vom Kostenträger ab. Zu stationären Vorsorge- und Reha-Maßnahmen muss eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag geleistet werden. Die Zuzahlung ist für die gesamte Dauer der Maßnahme zu zahlen, längstens jedoch 42 Tage.
Bei einer Onkologie Reha unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung muss allerdings für längstens 14 Tage eine Zuzahlung von 10,- Euro je Tag geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (geringes Einkommen oder ALG II)) können sich Versicherte vollständig oder teilweise von den Zuzahlungen befreien lassen.
Zuzahlungen, die im laufenden Kalenderjahr bereits für eine Krankenhausbehandlung oder AHB geleistet wurden, werden angerechnet.
Reha bei Krebs für mehr Lebensqualität
Mit Hilfe spezieller, auf den Krebspatienten abgestellte Reha-Maßnahmen steigt das allgemeine Wohlbefinden des Krebspatienten und seine Beschwerden gehen deutlich zurück. Die positiven Wirkungen bei einer Reha nach Krebs werden noch verstärkt, wenn im Anschluss an die stationäre Rehabilitation weiterhin ambulante Therapien durchgeführt werden. Vor allem wird das Selbstwertgefühl gestärkt und der eigene Körper besser akzeptiert.
Auch wenn eine Krebs Reha in den meisten Fällen äußerst wertvoll ist, muss kein Krebspatient daran teilnehmen. Da eine Rehabilitation immer speziell auf die individuelle Erkrankung abgestimmt wird und die vorangegangenen Behandlungen und Therapien mitberücksichtigt werden, ist eine Teilnahme aber allemal eine Überlegung wert – zumal fast allen Krebspatienten eine Reha zusteht. Die Rahmenbedingungen sind für gesetzlich Versicherte im Sozialgesetzbuch festgelegt (SGB V). Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte gibt es eigene Bestimmungen.
Autor: maggie2
Foto: photographee.eu | depositiphotos.com
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