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    Stephan

    Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) auch für Physiotherapeuten?

    Den elektronischen Heilberufsausweis soll es künftig auch für Angehörige anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesens geben. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete kürzlich über ein Pilotprojekt in Bezug auf den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), an dem 1000 Mitglieder des Bundesverbandes selbständiger Physiotherapeuten (IFK) teilnehmen. Der eHBA ist das Gegenstück zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK), den bisher Heilberufsgruppen wie Ärzte, Apotheker und Zahnärzte nutzten und die von der Landesärzte- bzw. Landesapothekerkammer ausgegeben wird. Dieser ermöglicht es dem Inhaber auf die Patientendaten der eGK zuzugreifen, so sie der Patient freischalten ließ. Er kann sich damit an Computersystemen anmelden, sich ausweisen und rechtskräftig unterschreiben bzw. signieren. Die Karte ermöglicht eine elektronische Identitätsprüfung, elektronische Dokumentation und wie schon erwähnt, die Signatur, mit der sichergestellt ist, dass das signierte Dokument nicht unerkannt verändert werden kann. Es können Dokumente verschlüsselt und entschlüsselt werden und es wäre möglich elektronisch zu rezeptieren. Kammerfreie Berufsgruppen des Gesundheitswesens benötigen einen Berufsausweis, allerdings mit eingeschränkter Zugriffsberechtigung auf die Gesundheitskarte. Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken usw. haben derzeit einen Institutionsausweis, mit diesem berechtigte Berufsgruppen auf die Daten zugreifen können. Für Veränderungen oder nötige Signaturen brauchen sie allerdings wieder den Heilberufsausweis des Arztes bzw. Apothekers. Kritikpunkte gibt es aber auch, so findet sich auf der Internetseite des Berufsverbandes deutscher Internisten ein Artikel dazu, wie langwierig das ganze behandelte wird und man fragt sich, ob man es dann überhaupt noch braucht. Viele Patienten sind schon bei der elektronischen Gesundheitskarte skeptisch und befürchten immer mehr zum „Gläsernen Menschen“ zu werden. Vor allem ältere Generationen setzen sich mit dem Thema nur am Rande auseinander und haben Angst vor Datenmissbrauch. Bei dem Pilotprojekt sollen nun Anwendungsszenarien getestet und das System weiterentwickelt werden. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis könnten auch Angehörige anderer Berufsgruppen sich nicht nur authentifizieren und auf die Gesundheitskarte zugreifen, sondern ebenfalls die elektronische Unterschrift nutzen. Der eHBA wird zukünftig vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) ausgegeben. Der IFK-Vorsitzende ist stolz darauf, diesen Prozess von Anfang an zu begleiten und einen Meilenstein im Deutschen Gesundheitswesen zu setzen. Ich denke man darf gespannt sein. Aller Anfang ist schwer und sicher wird es noch ein paar „Kinderkrankheiten“ zu kurieren geben. Eine Erleichterung für die einzelnen Berufsgruppen wäre es allemal, auch wenn der Umgang mit Patientendaten, der Datenschutz sowie die korrekte Nutzung der sich aus dem eHBA ergebenden Möglichkeiten über kurz oder lang auch Teil der Physiotherapie Ausbildung sein muss.

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