Die Grundlohnsumme bildet die hauptsächliche Bemessungsgrundlage für die Einkommen und die Einkommensentwicklung der im Gesundheitswesen Beschäftigten. Konkret wird dabei aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt aller in Deutschland Beschäftigten – also der Grundlohnsumme - zunächst der Beitrag der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Wie setzt sich die Grundlohnsumme zusammen?
Die so festgesetzten monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung seitens der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden von den Krankenkassen im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen eingezogen und direkt an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Anschliessend weist der Gesundheitsfonds den Krankenkassen Gelder wieder zu. Diese Zuweisungen berechnen sich nach einem bestimmten Schlüssel, zum Beispiel entsprechend der durchschnittlichen Risikoklassifizierung der Krankenkassenmitglieder wobei unter anderem die Morbidität der Mitglieder berücksichtigt wird (Risikostrukturausgleich).
Aus diesen Geldern müssen dann seitens der Krankenkassen die Kosten für Heilmittel und Behandlungen sowie die Vergütungen der Ärzteschaft und der Heilberufe wie für uns Physiotherapeuten bestritten werden, wobei der Grundsatz der Beitragsstabilität gilt.
Große Nachteile für Physiotherapeuten durch Grundlohnsummen-Bindung
Gerade für Physiotherapeuten und Krankengymnasten als sonstige Leistungserbringer im Heilmittelbereich, hat dies in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Einkommen mehrfach einer realen Schrumpfung unterlagen. Die Ursache hierfür liegt im Wesentlichen in der Beitragsstabilität und damit in nur geringfügig veränderten Grundlohnsummen. Die Anpassung der an die Grundlohnsumme gebundenen Preise für Physiotherapeuten und für Krankengymnasten an die Veränderung der Grundlohnsumme lag bereits mehrfach unter der Inflationsrate, was einen realen Einkommensverlust der in der Branche Beschäftigten darstellt. Einzig eine Entkoppelung der Vergütung für Physiotherapeuten von der Grundlohnsumme kann hier Abhilfe schaffen.
Unterschied zur Ärzteschaft
Im Gegensatz zu Ärzte- bzw. Zahnärtzeschaft, bei denen die Grundlohnsumme und deren Veränderung nur ein Baustein der Gesamtvergütung darstellt, ist die Veränderungsrate der Grundlohnsumme im physiotherapeutischen Bereich wesentlicher Parameter für die Einkommensanpassung.
Erste Erfolge
Trotz zwischenzeitlicher Erfolge, wie die kürzlich zum 1. Februar bzw. 1. März 2016 in Hamburg geschlossene Vereinbarung zwischen dem Verband für Physiotherapie (ZVK) und den Primärkassen (AOK, IKK u.a.) mit der wichtige Preiserhöhungen für Physiotherapien und Krankengymnastik durchgesetzt werden konnten, bleibt die generelle Bindung der Einkommen in der Physiotherapie insgesamt ein grosses Problem.
Im Rahmen der Gespräche und Verhandlungen über die Entkoppelung von der Grundlohnsumme vermeldet der Bund vereinter Therapeuten e.V. (BvT), als bundesweite Interessenvertretung von Ergotherapeuten, Logopäden, Masseuren, Physiotherapeuten und Podologen nun, dass erste wichtige Etappenziele auf dem Weg in greifbare Nähe gerückt sind und ruft seine Mitglieder zur weiteren Untermauerung und um den Forderungen Nachdruck zu verleihen zu einer Unterschriftenaktion auf.
Ausblick
Nach Einschätzung des BvT besteht die realistische Chance, das die Bindung an die Grundlohnsumme in absehbarer Zeit fallen und ebenso, dass die Länge der Schiedsverfahren in Anlehnung an §89 SGB V auf nur drei Monate reduziert werden könnte. Der Verein beruft sich dabei auf Verlautbarungen aus Gesprächen, die durch die Vertreter der unterschiedlichen Verbände auf Bundes- und Landesebene geführt wurden.
Zugleich wird betont, wie wichtig der Schulterschluss zwischen den verschiedenen Verbänden im Heilmittelbereich ist und wie wichtig die Zukunftsperspektiven der Physiotherapeuten davon abhängen, dass die unterschiedlichen Interessenvertreter und Verbände eine gemeinsame Linie und Vorgehensweise in den Gesprächen mit den politischen Verantwortlichen finden.
Im Falle der in Aussicht stehenden Entkoppelung der Vergütung für Physiotherapeuten von der Grundlohnsumme kann es laut BvT endlich zu einer gerechteren Entlohnung kommen, in der unter anderem die allgemeinen Kostensteigerungen mit berücksichtigt werden und somit die reale Einkommensverluste zukünftig vermieden werden.
Recommended Comments
Keine Kommentare vorhanden
Kommentare
Du kannst direkt kommentieren und dich später erst registrieren. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.