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    Stephan

    [Update] Vereinfachter Zugang zu Physiotherapie in Österreich / Salzburg

    Der Text wurde am 14.02.2017 aktualisiert - Details unter dem Artikel

    Ein neues Tarifsystem für die PhysiotherapeutInnen Salzburgs

    Im österreichischen Bundesland Salzburg erhielten die PhysiotherapeutInnen zum 1. Januar 2017 eine neue Tarifverordnung. In den letzten drei Jahren wurde das neue System von der AG Tarifverhandlungen des Salzburger Zweigvereins für freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen von Physio Austria und der Gebietskrankenkasse (GKK) Salzburg ausgehandelt. Diese Änderung ist nun für die Mehrzahl der Versicherten im Bundesland Salzburg maßgeblich. Durch den neuen Leistungskatalog wird PhysiotherapeutInnen aufgrund ihrer Fachkompetenz und Ausbildung die Entscheidungskompetenz in Bezug auf die Methode und die Anwendung von Begleitmaßnahmen (ehemals passive Therapien), auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, übertragen. Der Kompetenzgewinn vereinfacht zudem das Verordnungs- und Bewilligungsprozedere für die ZuweiserInnen und PatientInnen und sorgt für mehr Transparenz. Dabei soll der Berufsstand gestärkt werden. 

    Die Vereinfachungen werden durch eine pauschale Anordnung/Generalverordnung zu den Positionen PT1, PT2 oder PT3 erreicht.

    Tarifposition Physiotherapie

    Im neuen Tarifsystem können PhysiotherapeutInnen auf Basis der ärztlichen Verordnung, welche die Dauer und Anzahl der Therapien festlegt, die Inhalte eigenständig festlegen. Entsprechend dem physiotherapeutischen Prozess vereinbart der/die PhysiotherapeutIn gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin das individuelle Behandlungsziel und erstellt einen Behandlungsplan, der die entsprechenden Maßnahmen enthält.

    Mehr Eigenständigkeit für PhysiotherapeutInnen

    Die Verhandlungen zwischen den PhysiotherapeutInnen und der GKK Salzburg führten zu einem Vertrag, der in Österreich neu ist und eine Imageverbesserung für die physiotherapeutischen Praxen bedeuten kann. Oft sehen sich die PhysiotherapeutInnen auf eine Rolle als MasseurInnen beschränkt. Kernelement der Physiotherapie sind jedoch Bewegungstherapien mit nachhaltigem Charakter und Beratungen. 

    Gerade das Verschreiben von Teilmassagen, die bei PatientInnen sehr beliebt sind, reduzierten die PhysiotherapeutInnen auf ihre ungewollte Rolle. Massagen sind nur ein sehr kleiner Teil der Leistungen eines/einer PhysiotherapeutIn. Auf dem Verordnungsschein steht fortan das Wort "Physiotherapie". Physiotherapie ist die Arbeit mit Bewegung und umfasst physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie sowie begleitende Maßnahmen der physikalischen Therapie. Fokus der Physiotherapie liegt auf der Bewegungsfähigkeit. Im Zentrum stehen Entwicklungen und Funktionsweisen des Bewegungssystems, aber auch der Einfluss durch Organ- und Nervensystem sowie das Zusammenspiel von Sensorik und Motorik. Das Arbeitsfeld der Physiotherapie umfasst praktisch alle medizinischen Fachbereiche.

    Vorteile für PatientInnen

    Die PatientInnen werden von bürokratischen Vorgaben entlastet. Vor dem 1. Januar 2017 mussten alle Behandlungen durch Physiotherapeuten vom chefärztlichen Dienst der Gebietskrankenhasse abgesegnet werden. Sonst hätte die Krankenkasse die Kosten nicht getragen, wie es heute noch in anderen Teilen Österreichs üblich ist. In Salzburg brauchen die Versicherten der GKK für sechs Einheiten Physiotherapie im Vierteljahr nur noch die Verordnung des Arztes. Sollte eine höhere Anzahl von Therapien notwendig sein, muss der GKK-Chefarzt diese weiterhin bewilligen.

     

    Update 14.02.2017 - Hinweis des Verbandes "physioAustria"

    Zitat

    Der Wegfall des Erfordernisses der chefärztlichen Bewilligung für eine definierte Anzahl an physiotherapeutischen Behandlungen im Bundesland Salzburg bedeutet NICHT den Wegfall des (berufsrechtlichen) Erfordernisses der ärztlichen Anordnung. Dieses Erfordernis bleibt selbstverständlich auch weiterhin bestehen. Der Arzt für Allgemeinmedizin ("Hausarzt") oder ein anderer zuweisender Arzt verordnet Physiotherapie und stellt selbstverständlich vor der Verordnung auch eine ärztliche Diagnose, die in der Behandlung Berücksichtigung findet. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auf den physiotherapeutischen Prozess hinweisen, an dem sich die physiotherapeutische Behandlung orientiert. Beginn des Prozesses ist im Falle einer erforderlichen Krankenbehandlung die ärztliche Verordnung (im Falle der Prävention an Gesunden ist keine Verordnung erforderlich, wobei präventive Interventionen auch nicht in den Leistungskatalogen der Krankenversicherungsträger abgebildet sind und daher in jedem Fall Privatleistungen darstellen). Auf Grundlage der Befunderhebung und Erstellung der physiotherapeutischen Diagnose vereinbart die/der PhysiotherapeutIn gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin das individuelle Behandlungsziel und erstellt einen Behandlungsplan, der die entsprechenden Maßnahmen enthält. Nach jeder Behandlung werden die Ergebnisse geprüft und der Behandlungsplan bei Bedarf angepasst. Eine Darstellung des physiotherapeutischen Prozesses finden Sie unter folgendem Link: https://www.physioaustria.at/system/files/general/der_physiotherapeutische_prozess.pdf

    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Methodenwahl berufsrechtlich ohnehin möglich ist. Einige Krankenversicherungsträger haben jedoch Tarifpositionen eingerichtet, welche für bestimmte Maßnahmen der Physiotherapie eine eigene Verordnung erfordern. Dies war bei der Salzburger Gebietskrankenkasse auch die Massage. Die Sinnhaftigkeit dieser passiven Therapieform als eigene Tarifposition wird schon seit Jahren infrage gestellt. Der Leistungskatalog wurde nunmehr an die Qualifikation der PhysiotherapeutInnen angepasst. Die ärztliche Verordnung sieht für das neue Modell statt Einzelpositionen nur mehr Zeiteinheiten (45, 60 oder 75 Minuten) vor. Den PhysiotherapeutInnen wird aufgrund ihrer Fachkompetenz und Ausbildung damit die Entscheidungskompetenz in Bezug auf die physiotherapeutischen Maßnahmen und die Anwendung von Begleitmaßnahmen (ehemals Passive Therapien) übertragen.
    Es ist festzuhalten, dass es sich hierbei um keinen Direktzugang handelt!

     

    Quelle: UP-Aktuell.de
    Bild: Wegweiser Daumen hoch, Physiotherapie © kamasigns | Fotolia.com

     

    bearbeitet von Stephan


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