so. habe jetzt die Unterlagen gefunden. Wir hier in B müssen "einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in nach § 1 Abs.2 Masseur-und Physiotherapeutengesetz (MPhG)" stellendazu braucht man ein aktuelles Prüfungszeugnis, eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (wie die vor Ausbildungsbeginn, aber aktuell), ein polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 12 Wochen, eine Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist...und die Erteilung der Berufsurkunde selbst kostet 85 €. Wahnsinn, oder?
liebe Grüße Suse