Warum gibt es für die Leistungsziffer 8101 (Krankengymnastische Behandlung auch auf neuro- physiologischer Grundlage) pro Zeitintervall mehr Geld (z.Z. 9,50) als bei Abrechnung nach LZ 8103 (z.Z. 8,78), wo doch die Voraussetzung für die Abrechnung nach LZ 8103 eine abgeschlossene spezielle Weiterbildung - Bobath, Vojta und PNF - von mindestens 120 Stunden ist?