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1. Juli 2014 - ICD-10 Codes auf Heilmittel-Verordnungen - Pflicht oder Kür
ein Artikel hat Stephan erstellt in: Physiotherapie
Auf Physiotherapie-Praxen kommen kommen ab 01. Juli 2014 einmal mehr Ändererungen zu. Es bezieht sich auf die ICD-10-Codes der Heilmittelverordnung. Doch es kann aufgeatmet werden, denn lt. GKV-Spitzenverband besteht kein Grund, dass bei Fehlern in der Deklaration die Rezepte abgesetzt werden. Der Verband stellte noch einmal klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Verbesserung handelt, womit mögliche Streitpunkte noch einfacher aus der Welt geschaffen werden können. Es handelt sich inzwischen schon um die 34. Veränderung der Verordnungsvorlage, in der genau festgelegt wird, dass der ausstellende Arzt ab sofort den ICD-10-GM-Code mit angeben muss. Doch keine Regel ohne Ausnahmen: Zwar haben Ärzte, wie oben schon erwähnt, ab dem 1. Juli die Möglichkeit, diesen Code mit einzutragen, es besteht aber keine Pflicht. So dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Ausnahmefällen darauf verzichtet werden. Keine Absetzungen bei fehlendem ICD-10 Code Diese zwingende Regelung hat lt GKV keinen Einfluss für die Heilmittelerbringer. Es hat auch keine Auswirkungen auf die Gültigkeitsprüfung von Heilmittelverordnungen, wurde explizit klargestellt. Wenn der Code fehlen sollte, finden auch keine Kürzungen statt. Es wird darauf hingewiesen, dass wenn eine solche Verordnung oder Diagnose ausgestellt wurde, dass keinerlei Kürzungen möglich sein dürfen. Die Änderung fand also aus einem Grund statt, da bestimmte Inhalte noch einer Erklärung bedurften, also Unschlüssigkeiten vorlagen. Der ICD-10-Schlüssel kann, sofern verfügbar auch eingetragen werden. Allerdings muss dies dann auch auf dem richtigen Feld erfolgen. So stellt auch eine handgeschriebene Diagnose eine richtige Diagnose dar, auch wenn kein Code verfügbar ist, oder war. Es kann aber auch mal vorkommen, dass eine solche Diagnose über mehrere Codes angegeben werden muss. Wenn dies der Fall ist, stellt dies ebenso eine gültige Diagnose dar. Sollte aus irgendeinem Grund, mal die Diagnose abweichen von ICD-10 Codes, so handelt es sich hierbei ebenso um eine gültige Diagnose. Es wird damit belegt, dass die ausgeschriebenen Diagnosen nicht mit dem ICD-10-Schlüssel übereinstimmen müssen. Damit ist eine übersichtliche Abrechnung dank dieser Aufklärung ab sofort möglich und ermöglicht daher, viel Zeit beim ausfüllen einzusparen. Physiowissen Fazit Was genau soll man jetzt mit diesem neuen Kennfeld anfangen können, wenn es weder verbindliche Pflicht ist, noch der Code zur Diagnose passen muss? Ein Beispiel: Natürlich kann sich auch ein Schlaganfallpatient den Arm brechen – was steht dann in welchem Feld? Ist der ICD-Code dann weiterhin die Grunderkrankung oder wird hier auf den traumatischen Code zurückgegriffen? Letztlich kann es logisch betrachtet nur maximal eine KANN-Verordnung sein, da die Umsetzung an so vielen Punkten scheitern kann und wird. Rezept nur mit ICD-10 Code – ohne Klartextdiagnose gültig Rezept nur mit Klartextdiagnose ohne ICD-10 Code gültig Handschriftliche Diagnose ohne ICD-10 Code gültig Verordnung mit mehreren ICD-10 Codes (mit oder ohne Klartextdiagnose) gültig ICD-10 Code weicht von der Klartextdiagnose ab gültig ICD-10 Code ohne Klartextdiagnose NICHT im dafür vorgesehen Formularfeld ???-
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