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Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zur Abrechnung und zur Haftung bei Rezepten. Ich arbeite als Physiotherapeut und habe als Fortbildung nur MLD. Mein früherer Arbeitgeber hat mir trotzdem immer wieder KG ZNS Rezepte gegeben, die ich abarbeiten musste. Des weiteren wurden bei Rezepten immer wieder Fantasiedaten eingetragen, dies war besonders bei schon abgelaufenen Rezepten der Fall, die dann "nachdatiert" wurden. Jetzt meine Frage: Mache ich mich strafbar wenn ich Patienten behandle für die ich keine Fortbildung habe, wenn mein Chef sagt ich muss es machen? Gleiches gilt für Rezepte bei denen ich falsche Daten eintragen muss? Die Abrechnung habe ich nie gemacht, das hat alles immer der Chef eingetragen. Ich habe keine Ahnung, was man bei Rezepten/ Abrechnungen machen darf. In der Schule haben wir das nie gelernt. Bei der Krankenkasse kann ich mich auch nicht erkundigen, ohne dass ich meinen Chef anschwärze. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vielen Dank Leo
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Heute kam ein Pat. in die Praxis mit einem D1 Rezept. Nun die Frage dürfen wir das abrechnen und behandeln? Auf dem Rezept stand MT und ET. Zur Erklärung wir sind eine kleine Praxis in der wir nur 1 Seilzug besitzen und keine weiteren Geräte. Ich bin mir halt echt nicht sicher. Danke schon mal
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Seit einigen Jahren steht Medizinern in Deutschland ein festes Budget für die Versorgung ihrer Patienten zur Verfügung, damit die Kosten für die Krankenkassen eingedämmt werden können. Ärzten ist es somit nur möglich, ihre Patienten in einem festgesetzten Rahmen zu versorgen, oder die Mehrkosten aus eigener Tasche zu finanzieren. Patienten müssen Einschränkungen hinnehmen Patienten mussten Einschränkungen sowohl bei der Verordnung von Medikamenten als auch bei der Genehmigung von speziellen Untersuchungen in Kauf nehmen. Immer wieder kam es deshalb zu Streiks und Demonstrationen, viele kleine Arztpraxen konnten sich langfristig nicht über Wasser halten und mussten geschlossen werden. Bei vielen Fachärzten war es in der Vergangenheit schwer, kurzfristig einen Termin zu bekommen, in vielen Praxen wurden Privatpatienten eindeutig vorgezogen. Kritiker sehen seit langem eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, viele Patienten haben inzwischen auch auf eine private Krankenversicherung umgeschwenkt. Patientenbeauftragter Wolfgang Zöller Wolfgang Zöller, der neue Patientenbeauftragte, hat nun offiziell eine Abschaffung der Ärzte-Budgetierung gefordert, damit die Mediziner wieder eine adäquate Behandlung aller Patienten gewährleisten können und eine leistungsgerechte Bezahlung stattfindet. Experten sehen diese Forderung jedoch sehr kritisch, da sie befürchten, dass die Kosten in diesem Fall explodieren könnten. Anreiz für Mediziner Wolfgang Zöller sieht jedoch in der Aufhebung der Budgetierung einen weiteren großen Vorteil, denn es könnte einen Anreiz für den Ärzte-Nachwuchs sein, nachdem es in Deutschland inzwischen fast schon einen Mangel an jungen Medizinern gibt. Die Bundesregierung wird noch im Januar eine Sitzung anberaumen, um ausführliches über dieses Thema zu sprechen. Es soll eine Lösung gefunden werden, mit der sowohl die Krankenkassen als auch die Mediziner leben können.
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