Hallo,
meine Kollegin und ich wollen unsere GbR auflösen, weil sie wegzieht. Ansonsten bleibt alles beim Alten: gleiche Räumlichkeiten, gleiche Mitarbeiter etc.
Muss ich dann eine neue IK-Nummer beantragen, sprich eine Neuzulassung durchführen oder reicht es, der Krankenkasse die Änderung mitzuteilen?
Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.
Viele Grüße,
Harald