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10 Ergebnisse gefunden

  1. Zur Zeit ist das Thema Heilpraktiker (HP) sowie der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie (Physio-HP) in aller Munde. Besonders der oft gesuchte Erstkontakt durch den Patienten ohne vorherige Diagnosestellung durch einen Arzt kann hierdurch umgangen werden. Grund genug uns die beiden Ausbildungswege, Voraussetzungen und erlangte Rechte genauer anzuschauen. Heilpraktiker sind Personen, die durch das bestehen einer amtsärztlichen schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation erhalten haben. Sie üben ihre Tätigkeit eigenverantwortlich in privater Praxis, als Angestellte in einer Praxis oder als Dozenten aus. Der Heilpraktiker zählt nicht zu den Ausbildungsberufen und es gibt auch keine staatliche Prüfungsordnung. Von vielen Institutionen wird eine Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung angeboten. Zulassungsvoraussetzungen für Heilpraktiker Mindestalter 25 Jahre Gesundheitliche und psychische Eignung für die Arbeit als Heilpraktiker Ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis mindestens Hauptschulabschluss Genehmigung durch das Gesundheitsamt Die Inhalte der vollständigen Heilpraktikerausbildung sind u.a. Anatomie und Physiologie des Menschen Pathophysiologie Notfallversorgung und das Erkennen lebensbedrohlicher Zustände Krankeitslehre Injektionstechniken und Blutentnahme Diagnostik/Differenzialdiagnostik, Untersuchungsmethoden Interpretation von Laborwerten Gesetzeskunde und Berufskunde Hygiene Durch die amtsärztliche Überprüfung wird festgestellt, ob die Person keine Gefahr für die allgemeine Bevölkerungsgesundheit darstellt. Die Prüfungen selbst sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Heilpraktiker die, die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten haben, dürfen körperliche und seelische Erkrankungen eigenverantwortlich, diagnostizieren und eine Therapie einleiten. Ein Heilpraktiker muss seine Grenzen erkennen können und einen Patienten ggf. rechtzeitig an einen Facharzt weiterleiten. Grenzen und Einschränkungen von Heilpraktikern Ein Heilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen. Er darf keine Geburtshilfe leisten. Zahnmedizinische Behandlungen dürfen nicht von einem Heilpraktiker durchgeführt werden. Die Leichenschau darf nicht durch einen Heilpraktiker erfolgen. Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Geschlechtskrankheiten dürfen nicht von einem Heilpraktiker behandelt werden. Unterschiede zwischen Heilpraktiker (HP) und Physio-HP Der Physio HP ist eine auf die Physiotherapie beschränkte oder sektorale Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde und berechtigt bereits ausgebildete Physiotherapeuten dazu, in eigener Praxis eigenverantwortlich und ohne ärztliches Rezept, physiotherapeutische Maßnahmen bei Privatpatienten durchzuführen. Inhalte der sektoralen Heilpraktikerprüfung für Physiotherapeuten Berufs- und Gesetzeskunde Rechtliche Grenzen und Gefahren der Diagnostik und Therapie beschränkt auf die Physiotherapie Erkrankungen des Bewegungsapparates Die Inhalte der Heilpraktikerausbildung wie z.B. Anatomie/Physiologie, Diagnostik, Hygiene, medizinische Fachterminologie , Krankheitslehre etc. auf die Physiotherapie beschränkt Die Zulassungsvoraussetzungen für den Physio HP (sektoraler Heilpraktiker) Mindestalter 25 Jahre Abgeschlossene Physiotherapieausbildung Ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis 3-5 Jahre Berufserfahrung (in manchen Bundesländern) Private Praxis Die auf die Physiotherapie beschränkte oder sektorale Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker! Übersicht Heilpraktiker / Physio-HP Heilpraktiker Physio-HP Direktzugang für Patienten Behandlung ohne Rezept ja ja Umsatzsteuerfreie private Abrechnung ja ja (ausschließlich physiotherapeutische Leistungen) Erweiterte Techniken (Osteopathie, Craniosakrale Techniken, ... ) ja nein Manipulation ja nein invasive Techniken (Injektionen, Akupunktur ..) ja nein Rezepte für naturheilkundliche Medikamente ja nein Copyright: © fhmedien_de - Fotolia.com
  2. Liebes Forum! Mein Team und ich entwickeln ein digitales Tool für Physiotherapeuten und stehen noch relativ am Anfang. Ich suche Informationen dazu, wie viele Physios einen Heilpraktiker haben. Gibt es dazu Statistiken? Oder hat jemand zumindest Schätzungen? Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob Therapeuten, die keine Mitarbeiter haben, also "Solo-Praxen" gleichzeitig oft Privatpraxen sind? Diese Infos sind super wichtig für uns! Freu mich über Antworten. Lg Nicole von Therapio
  3. stereozyt

    Na dann...

    ... stell ich mich auch mal vor. Ich bin Marco, 32 Jahre aus Wuppertal (NRW) und seines Zeichens Heilpraktiker in eigener Praxis, spezialisiert auf alternative Schmerztherapie und naturheilkundliche Sportmedizin. Hauptsächlich arbeite ich also manuell, z.b. chiropraktisch, allerdings auch mit verschiedenen Injektions- und Infusionsverfahren, Akupunktur, Taping, Säure-Basen Regulation, Vitalstoff Substitution, Darmsanierungen, usw. Ich freue mich drauf hier Kollegen aus der Physiotherapie kennzulernen und mit euch zu fachsimpeln! ;-) Viele Grüße Marco
  4. Mit zunehmenden Veränderungen durch den Gesetzgeber, streben nach den Osteopathen auch immer mehr Physiotherapeuten die Zusatzausbildung des Heilpraktikers an. Wir haben uns einmal damit auseinandergesetzt, welche Voraussetzungen hierfür nötig sind. Zur Rechtslage der Heilpraktiker in der BRD existiert das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz), im Folgenden HeilprG. Das HeilprG regelt die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker. Vornehmlich bedarf es zum Tragen der Berufsbezeichnung mehrerer unterschiedlicher Prüfungen und Unbedenklichkeitsnachweise. Bei dem Berufsbild des Heilpraktikers handelt es sich nicht um einen anerkannten Ausbildungsberuf, es gibt somit keine gesetzlich vorgeschriebene Regelausbildung oder Prüfungen, die bundeseinheitlich geregelt wären. Für die Erteilung der sogenannten „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ müssen jedoch bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Aktuell handelt es sich dabei um folgende Voraussetzungen: die betreffende Person muss ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen. Sowohl die geistige als auch die körperliche Eignung für den Beruf des Heilpraktikers sind von der betreffenden Person mittels eines ärztlichen Attests und einem polizeilichen Führungszeugnis nachzuweisen. Darüber hinaus bedarf es einer Zulassung durch das örtliche Gesundheitsamt. Besagte Zulassung wird durch eine schriftliche sowie mündliche Überprüfung erworben, wobei eine schriftliche Überprüfung der mündlichen immer vorgeschaltet ist. Wird die schriftliche Überprüfung nicht ausreichend bestanden, erfolgt auch keine Zulassung zur mündlichen Überprüfung. Die schriftliche Prüfung erfolgt in Form eines Multiple-Choice Tests bei dem von insgesamt 60 Fragen 45 richtig beantwortet werden müssen. Die mündliche Prüfung findet zwischen drei und sechs Wochen nach bestandener schriftlichen Prüfung statt. Ziel dieser Überprüfungen ist, sicherzustellen, dass von dem jeweiligen Bewerber keine akute Gefahr für die Bevölkerung ausgeht. Aus diesem Grund werden in den Überprüfungen auch Grundwissensbereiche aus den Feldern der Pathologie, der Anatomie, der Diagnostik, der Pharmakologie und aus der Therapie abgefragt. Die Überprüfungen sind nicht bundeseinheitlich, variieren also von Bundesland zu Bundesland. Grundlegen ähneln sich jedoch die Fragenkataloge und die abgefragten Kenntnisfelder. Aus den Rahmenbedingungen der Überprüfungen ergibt sich, dass Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung und/oder Berufserfahrung im Gesundheitswesen aus ihren Erfahrungen profitieren können. Eine Ausbildung zum Heilpraktiker wird ausschließlich durch private Schulen angeboten, die anvisierte Ausbildungszeit variiert zwischen zwei und drei Jahren. Hervorzuheben ist, dass es keinerlei gesetzlichen Vorschriften für eine derartig organisierte Ausbildung gibt. Auch ohne eine solche Ausbildung kann die Erlaubnis zur beruflichen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung erworben werden. Eine erfolgreich absolvierte Ausbildung steigert die Chancen zum Bestehen der notwendigen Überprüfungen jedoch in aller Regel. Anzumerken ist jedoch auch, dass die private Ausbildung zum Heilpraktiker eben keiner staatlichen Qualitätsprüfung unterworfen ist, was dazu führt, dass es beim Erwerb der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eine Durchfallquoten von 20 % – 80 % (je nach Bundesland) gibt. Das Gesetz legt Wert darauf, zwischen Ärzten mit Approbation (mit Bestallung) und Heilpraktikern (ohne Bestallung) zu unterscheiden. Daher sind einem Heilpraktiker bestimmte Dinge ausdrücklich verboten: Verschreibung von Medikamenten, Geburtshilfe, Behandlung von bestimmten Infektionskrankheiten, Umerziehung oder Zahnheilkunde. Ein Heilpraktiker muss darüber hinaus auch immer die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ führen, um genau diesen unterscheid zu verdeutlichen. Seit 2009 ist es jedem Heilpraktiker gestattet, auch mit einer auf ein bestimmtes Gebiet beschränkten Heilpraktikererlaubnis Physioteherapie als eigenständigen Heilberuf auszuüben. Copyright: rrrob - Fotolia.com
  5. Hallo ihr Lieben, ich bin ein wenig verwirrt. Gestern habe ich im Internet gelesen, das es einen neuen Beschluss gibt, das Physiotherapeuten nur als Heilpraktiker die Osteopathie ausüben dürfen. Ist das schon immer so?? Ich wollte nächstes Jahr die Osteopathie Ausbildung anfangen und weiß nun nicht,ob ich erst den Heilpraktiker machen müsste. Ich hoffe es kann mir jemand helfen 😀 Danke
  6. Hallo zusammen, ich suche eine anerkannte Osteophatieschule, die einen guten Ruf hat. Leider bin ich kein Physiotherapeut sondern komme aus der Bürowelt... also keinerlei Vorkenntnisse! Ich werde voraussichtlich im März 15 meine Prüfung zum HP machen, damit ich die Voraussetzungen erfülle und etwas Vorkenntnisse bekomme. Ich habe von dem ACON College in Oberhausen gehört - diese Schule geht über 3 Jahre. Andere Schulen gehen mindestens 4 Jahre. Kennt einer diese Schule? Oder kann mir jemand eine gute Schule empfehlen? Wenn müsste ich diese Ausbildung in Teilzeit machen, da ich mir das ganze sonst leider finanzieren nicht kann. Da ich kein Physiotherapeut bin, wird mir das ganze sicher sehr schwer fallen, da ich in keiner Praxis arbeite, in der ich das gelernte anwenden kann. Für eine Selbstständigkeit wird es wohl am Anfang auch nicht reichen, weil mir die Erfahrung fehlen wird. Hat hier jemand Erfahrung gemacht oder kann mir hier vielleicht noch jemand einen Tipp geben, das ganze ins Praktische umzusetzen? Für eine Antwort bin sehr dankbar :)
  7. Ich habe mich z. Physiotherapie Heilpraktiker angemeldet. Kann mir jemand sagen d. Grenzen Physio Heilpraktiker zur normalen Heilpraktiker. Was darf man machen überhaupt? Hat jemand dese Prüfung schn gemacht? Danke
  8. Ich überlege mir über ein Fernstudium mich zur Heilprakitkerprüfung vorzubereiten. Hat jemand erfahrung mit Fernstudium oder allgemein mit dem Heilpraktiker? es ist noch dazu zu sagen das ich erst vor 3 monaten mein Examen gemacht habe. Sinnvoll oder nicht?
  9. hey leute bin im moment am ueberlegen eine der beiden Ausbildungen nachm Physio noch zu machen und mir im moment sehr unschlussig welche deshalb wollt ich mal eure meinungen gerne hoeren. Fuer die Osteo steht meiner meinung nach das noch komplexere denken im bezug auf denn menschlichen koerper! Fuer denn Heilpraktiker aber ganz klar das er im umfang kleiner sein wird zum lernen! ...
  10. neva

    Physio-Heilpraktiker

    Hat jemand Erfahrung mit der Zusatzqualifikation Physio-Hp? Gibt es ein curriculum nach dem man lernen kann . Dies wäre doch kurzfristig eine gute Lösung ,als ewig darauf zu warten bis der Direktzugang ermöglicht wird. Neva
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