Hi,
bin Angestellst in einer Praxis die 3 km von meinen Wohnort entfernt ist.
Meine Chefin will eine neue zusätzliche Praxis Aufmachen die 40 km von meinen Wohnort entfernt und hat mich gefragt ob ich übergangsweise für 2 Vormittag da arbeiten möchte.
Meine Fragen:
Muss Sie mir die zusätzlichen Kilometer erstatten? Auch wenn ich morgens zur Arbeit fahre, weil immer hin hätte ich dann 80 km pro Tour mehr Fahrtkosten.
und 2. Wie ist es mit der Arbeitszeit? wenn ich zur anderen Arbeitsstelle hinfahre wird das schon als Arbeitszeit angerechnet, weil laut Vertrag arbeite ich in eine Praxis die nur 3 km weg und da habe ich nur 5 Minuten Fahrtzeit, bei der neuen wär das ca. 1 Stunde.
Mfg
Stephan