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  1. Hallo liebe Kollegen, mich beschäftigt seit längerem ein Problem,dessen rechtliche Grundlage mir nicht wirklich bewusst ist und ich auch keine eindeutigen Antworten im Netz finde. Ich arbeite seit zwei Jahren in einer Praxis.Seit nun einem Jahr absolviere ich die Manuelle Therapie.Mit meinem Chef habe ich die mündliche Vereinbarung,dass er mir die kompletten Fortbildungskosten übernimmt.Im Gegenzug muss ich mich zwei Jahre bei ihm verpflichten. Seit einigen Monaten bin ich bei meinem Arbeitgeber nicht mehr zufrieden.Er ist sehr unzuverlässig.Zum Beispielt zahlt er die einzelnen von mir absolvierten MT Module erst Monate später. (dir Fortbildungseinheiten,welche ich 2013 besucht habe hat er erst auf mehrfacher Erinnerung meinerseits im Juli diesen Jahres bezahlt). auf jeden Fall bin ich sehr unzufrieden an meinem Arbeitsplatz. Jetzt habe ich ein Stellenangebot in einer anderen Praxis und mir stellt sich die Frage ,ob ich nun die bereits bezahlten Module zurückzahlen muss? Ich habe niemals ein Vertrag unterschrieben und mir ist von mehreren Seiten berichtet worden,dass eine solche Rückzahlung nicht rechtens ist. Kennt sich jemand genauer mit der Thematik aus und kann mir weiter helfen? Vielen Dank im Vorfeld Liebe Grüße
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