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Da ich in Österreich arbeite, kenne ich mich mit den gegebenheiten in Deutschland nicht aus, deshalb verzeiht bitte die plumpe Frage, aber: Was muss ein Patient in Deutschland vor der Therapie erledigen, und wie funktioniert die Abrechnung der Physiotherapie in der freien Praxis? Rechnet man grundsätzlich jede Therapie einzeln ab? -> kommt das dann auch so ins Kassabuch? Muss man in Deutschland auch ein Kassabuch führen? Werden die Tageseinnahmen eingebucht, oder die Honorarnoten (Beträge der gesamten Serie) Braucht ein Patient ein Rezept (Verordnung), muss er die Verordnung bewilligen lassen? und falls ja, welche Therapie wird bewilligt, und auch welche Anzahl an Therapien? 5 oder 6 oder 10?? Wird dann die bewilligte Leistung oder die verordnete Leistung abgerechnet und behandelt? Danke im Voraus, Rene
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- rezept
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Hallo ich hab da mal eine frage :-) Mache gerade rezeptabrechnung und stelle fest das meine kollegin vergessen hat auf dem rezept als leistungserbringer zu unterschreiben ( da wo auch der firmenstempel drauf kommt ). Generell kein problem die kollegin kann das auch morgen unterschreiben nur frag ich mich ob ich das auch unterschreiben darf, hab aber nicht die manuelle therapie ausbildung. Wäre schön wenn mir jemand das bantworten könnte, weil dann könnte ich sowas später direkt fertig machen.
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Die finanziellen Mittel im deutschen Gesundheitssystem sind nicht unerschöpflich. Daher müssen Mediziner ein Auge darauf haben, ihr Budget einzuhalten, andernfalls drohen Strafen - so will es das Gesetz. Die Regress-Praxis gegen Allgemeinmediziner gerät aber mehr und mehr in die Kritik. Sie schade Ärzten wie Patienten gleichermaßen, Prüfungen und Verfahren verliefen zu oberflächlich und hastig, sagen Kritiker. An den Vorwürfen ist durchaus Wahres, so das NDR Magazin "panorama". Wirtschaftlichkeitsprüfung treibt immer mehr niedergelassene Ärzte in die Insolvenz 152 Euro darf ein Allgemeinmediziner pro Quartal für einen einzelnen Patienten ausgeben - nicht gerade viel, besonders für Allgemeinmediziner, die häufig viele chronisch kranke oder alte Patienten betreuen. Überschreitet ein Arzt sein Quartals-Budget um mehr als 25 %, droht ihm ein Strafverfahren, der Regress. Nicht selten kommen dabei schnell Summen von über 100.000 Euro Strafe pro Jahr zusammen. Für viele kleinere Arztpraxen bedeutet das dann die Insolvenz. Für die Patienten bedeutet das eine schlechtere medizinische Versorgung, besonders auf lange Sicht. Gerade bei kostspieligen, längerfristigen Therapien sinkt die Rezept-Vergabe der Ärzte ab dem ersten Folgerezept merklich. Damit trifft diese Einsparpolitik auch direkt die Praxen von Physiotherapeuten und ähnlichen therapeutischen Berufsgruppen. Zwar können die Ärzte gegen Regressansprüche Beschwerde einlegen, doch läuft ein solches Verfahren meist mehrere Jahre und bedeutet viel Aufwand. Mediziner fühlen sich schikaniert. Entscheiden die Prüfungskommissionen willkürlich? Immer mehr Ärzte nehmen sich daher einen Anwalt, und immer mehr Anwälte prangern die Prüfungskommissionen der Bundesländer an. Prüfungsverfahren würden zu schnell und nicht ausreichend gründlich durchgeführt, ist ein Regressanspruch dann einmal entstanden, ließe man Beschwerden einfach jahrelang unbearbeitet. Diese Vorwürfe wiegen schwer, dennoch beziehen die Prüfungskommissionen dazu nicht eindeutig Stellung, verweisen auf die rechtliche Legitimität ihrer Arbeit. Die Kritik daran richtet sich aber vor allem auf den Punkt der Praxisbesonderheiten - ein ohnehin schwammig formulierter Faktor. Denn wie weit ein Mediziner sein Budget überschreiten darf, das hängt auch davon ab, ob in Anbetracht der Besonderheiten seiner Praxis oder seines Standortes die Überziehung zu rechtfertigen ist. Und gerade hier berichten viele Ärzte, Fakten wie eine Patientenschaft mit besonders hohem Durchschnittsalter würden nicht ausreichend bei der Entscheidungsfindung der Prüfungskommission bedacht. Das scheint auf viele Ärzte Eindruck zu machen: Die Verschreibungszahlen sinken. Was die Regresse für nichtärztliches medizinisches Personal bedeuten Letztlich leidet darunter nicht nur der Arzt, der, sofern er seine Patienten ethisch einwandfrei behandeln möchte, mit seinem Privatvermögen teilweise für verordnete Verhandlungen aufkommen muss, sondern auch die Patienten und andere Berufsgruppen. Durch die mangelnde Behandlung werden auch Therapeuten und Apotheker schwer getroffen. Gerade im Bereich der Therapien und der Physiotherapie nimmt dies bedenkliche Ausmaße an. Denn zum einen leiden die Physiotherapeuten finanziell unter den schnell wegbrechenden Patienten, darüber hinaus ist auch eine sinnvolle Behandlung in den wenigen bereitwillig verordneten Stunden oft kaum möglich. Den kompletten Beitrag des NDR können Sie hier ansehen: Patienten leiden unter Regressen gegen Ärzte - Panorama v. 26.05.2015 - NDR Copyright: nito @ fotolia.com #82561372
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MT obwohl noch nicht abgeschlossen
ein Thema hat bbgphysio erstellt in: Behandlung in der Physiotherapie
Morgen!! Ich hätt mal eine Frage. Wir stellen in unserer Praxis ein Mitarbeiterin ein. Sie ist gerade in der MT-ausbildung und ist bald fertig. Kann also schon pat.behandeln. Dürfte aber normalerweise noch keine MT-rezepte annehmen weil sie noch nicht fertig ist. Wie handhabt Ihr das denn in der Praxis? Trotzdem MT behandeln lassen und von jemand das Rezept unterschreiben lassen der MT hat? Gruß Thomas- 4 Antworten
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1. Juli 2014 - ICD-10 Codes auf Heilmittel-Verordnungen - Pflicht oder Kür
ein Artikel hat Stephan erstellt in: Physiotherapie
Auf Physiotherapie-Praxen kommen kommen ab 01. Juli 2014 einmal mehr Ändererungen zu. Es bezieht sich auf die ICD-10-Codes der Heilmittelverordnung. Doch es kann aufgeatmet werden, denn lt. GKV-Spitzenverband besteht kein Grund, dass bei Fehlern in der Deklaration die Rezepte abgesetzt werden. Der Verband stellte noch einmal klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Verbesserung handelt, womit mögliche Streitpunkte noch einfacher aus der Welt geschaffen werden können. Es handelt sich inzwischen schon um die 34. Veränderung der Verordnungsvorlage, in der genau festgelegt wird, dass der ausstellende Arzt ab sofort den ICD-10-GM-Code mit angeben muss. Doch keine Regel ohne Ausnahmen: Zwar haben Ärzte, wie oben schon erwähnt, ab dem 1. Juli die Möglichkeit, diesen Code mit einzutragen, es besteht aber keine Pflicht. So dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Ausnahmefällen darauf verzichtet werden. Keine Absetzungen bei fehlendem ICD-10 Code Diese zwingende Regelung hat lt GKV keinen Einfluss für die Heilmittelerbringer. Es hat auch keine Auswirkungen auf die Gültigkeitsprüfung von Heilmittelverordnungen, wurde explizit klargestellt. Wenn der Code fehlen sollte, finden auch keine Kürzungen statt. Es wird darauf hingewiesen, dass wenn eine solche Verordnung oder Diagnose ausgestellt wurde, dass keinerlei Kürzungen möglich sein dürfen. Die Änderung fand also aus einem Grund statt, da bestimmte Inhalte noch einer Erklärung bedurften, also Unschlüssigkeiten vorlagen. Der ICD-10-Schlüssel kann, sofern verfügbar auch eingetragen werden. Allerdings muss dies dann auch auf dem richtigen Feld erfolgen. So stellt auch eine handgeschriebene Diagnose eine richtige Diagnose dar, auch wenn kein Code verfügbar ist, oder war. Es kann aber auch mal vorkommen, dass eine solche Diagnose über mehrere Codes angegeben werden muss. Wenn dies der Fall ist, stellt dies ebenso eine gültige Diagnose dar. Sollte aus irgendeinem Grund, mal die Diagnose abweichen von ICD-10 Codes, so handelt es sich hierbei ebenso um eine gültige Diagnose. Es wird damit belegt, dass die ausgeschriebenen Diagnosen nicht mit dem ICD-10-Schlüssel übereinstimmen müssen. Damit ist eine übersichtliche Abrechnung dank dieser Aufklärung ab sofort möglich und ermöglicht daher, viel Zeit beim ausfüllen einzusparen. Physiowissen Fazit Was genau soll man jetzt mit diesem neuen Kennfeld anfangen können, wenn es weder verbindliche Pflicht ist, noch der Code zur Diagnose passen muss? Ein Beispiel: Natürlich kann sich auch ein Schlaganfallpatient den Arm brechen – was steht dann in welchem Feld? Ist der ICD-Code dann weiterhin die Grunderkrankung oder wird hier auf den traumatischen Code zurückgegriffen? Letztlich kann es logisch betrachtet nur maximal eine KANN-Verordnung sein, da die Umsetzung an so vielen Punkten scheitern kann und wird. Rezept nur mit ICD-10 Code – ohne Klartextdiagnose gültig Rezept nur mit Klartextdiagnose ohne ICD-10 Code gültig Handschriftliche Diagnose ohne ICD-10 Code gültig Verordnung mit mehreren ICD-10 Codes (mit oder ohne Klartextdiagnose) gültig ICD-10 Code weicht von der Klartextdiagnose ab gültig ICD-10 Code ohne Klartextdiagnose NICHT im dafür vorgesehen Formularfeld ???-
- Rezept
- Heilmittelverordnung
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hi, ist es normal dass der physiotherapeut mal eben verlangt, der arzt solle sein rezept verändern? 6xmanuelle - 2x die woche stand drauf nun soll dazu, dass es eine stunde dauert statt nur 30 minuten am besten gleich 6x massage und 6x fango dazu - seiner meinung nach. wirkt sehr geschäftstüchtig? und ich dachte, der arzt entscheidet :)
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- physiotherapeut
- geld
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Was passiert, wenn ich Patienten die eine MT verordnet bekommen behandle obwohl ich KEIN Manualtherapeut bin?
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Dauer einer Sitzung (Massage/Fango/Krankengymnastik, zwei Rezepte)
ein Thema hat kassenpatientin erstellt in: Patientenforum
Liebe Profis, nach einer zwei Jahre zurückliegenden KG nach einem Arbeitsunfall habe ich jetzt wegen CMD Rezepte erhalten, um zum zweiten Mal im Leben eine Krankengymnastik-Praxis aufzusuchen. Erneut musste ich die Erfahrung machen, dass die zugesicherte Dauer der Sitzungen nicht eingehalten wird. Ich habe hier an anderer Stelle etwas von 15/20/30 Minuten-Taktungen gelesen und nun frage ich mich (und Euch/Sie), was stimmt denn nun? Bei Behandlungsbeginn wurde mir gesagt, die Sitzung solle jeweils eine Stunde dauern, davon 30 Minuten Fango und 30 Minuten Massage. Für je 6 verschriebene Termine musste ich zusammen fast 50 EUR zuzahlen, plus die Praxisgebühr beim Arzt. Würde ich selbst bezahlen, koste eine Sitzung 30 EUR. Die ersten beiden Termine wurden durch eine Aushilfskraft gemacht, die auch die 60 Minuten vorbildlich eingehalten hat. Darüber hinaus hat sie so gut massiert, dass ich einige Tage lang nahezu schmerzfrei war und keine Schmerzmittel nehmen musste. Jetzt ist die Inhaberin für mich zuständig. Die legt mich zwar eine knappe halbe Stunde in eine Plastiktüte voll warmem Schlamm, massiert aber nur zwischen 8 und 19 Minuten. Bei dem 8-Minuten-Termin war ihre Entschuldigung, sie sei allein, da eine Angestellte nicht gekommen sei. Von "Ich hole das nach" kein Wort. Sie hat mir aber gnädig angeboten, ich könne ja für 10 Minuten ihr Laufband benutzen (!wow). Dass sie die Sitzung auch noch zweimal unterbrochen hat weil sie jeweils für Minuten herausgerannt ist, um irgendwelche Termine zu vereinbaren, war für meine Genesung nicht gerade förderlich. Im nächsten Termin hat sie 19 Minuten für mich Zeit gehabt. Allein dadurch, dass ich mich um "meine" halbe Stunde betuppt fühle (ich muss das leider so ausdrücken), und weil sie aber auch nicht so -für mich wohltuend- zugreift wie die Aushilfe, erziele ich bei ihr keinen so dramatischen Besserungseffekt. Da sie mich gezwungen hat, gleich für alle sechs Sitzungen im Voraus zu unterschreiben, kann ich sie jetzt nichtmal dazu bringen, sich mehr Mühe zu geben. Meine nächsten sechs Sitzungen wurden mir verschrieben, die Rezepte will ich aber in eine andere Praxis tragen. Meine Frage: Wie kann ich so eine "Pleite" vermeiden, wie erkenne ich eine Praxis, in der ich auch die volle Zeit bekomme, und gibt es Qualitätsmerkmale, bzw. Möglichkeiten zu erkennen, wo ich an jemanden gerate, der eine CMD wirklich gut behandeln kann? Ist ja schon bezeichnend dass die Aushilfe (deren Visitenkarte ich leider nicht habe) besser war als die Inhaberin. Laut Ärztin "müsste ich eigentlich ein halbes Jahr lang durchgehend in diese Behandlung". Vielen Dank im Voraus für jeden Tip und jede Anmerkung dazu.